Bad König ist eine Kurstadt im südhessischen Odenwaldkreis
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Odenwaldkreis
Einwohner
9861 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
64732
Vorwahl
06063
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Momart
Gemeinde Bad König – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Die Stadt Bad König hat im März 2022 den Aufstellungsbeschluss für die erste Änderung des Bebauungsplanes „Am Gänsbrunnen“ beschlossen, um unter anderem einen zusätzlichen Gehweg im Süden des Plangebietes und Anpassungen der Grundstücksbildung zu berücksichtigen. Der Entwurf des Bebauungsplanes lag von 28.03.2022 bis 29.04.2022 öffentlich aus.
- Im April 2024 fand eine öffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses statt, in der über den Bebauungsplan „Vergnügungsstätten Bahnhofstraße - Beplante Gebiete“ und den Erlass einer Veränderungssperre für den Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes entschieden wurde.
- Die Erschließung des Gewerbegebietes „An der B45“ in Bad König hat begonnen, wobei die Stadt Bad König auf wirtschaftliches Wachstum und nachhaltige Entwicklung setzt.
FAQ
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.