Bad Laasphe [.mw-parser-output .IPA a{text-decoration:none}bat ˈlaːsfə] ist eine Kleinstadt im Kreis Siegen-Wittgenstein in Nordrhein-Westfalen (Deutschland).
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Siegen-Wittgenstein
Einwohner
13.337 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
57334
Vorwahlen
02752, 02753, 02754, 02774
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Bad Laasphe – Öffnungszeiten
- Montag: 07:30 - 16:00
- Dienstag: 07:30 - 16:00
- Mittwoch: 07:30 - 15:30
- Donnerstag: 07:30 - 16:00
- Freitag: 07:30 - 15:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Bebauungspläne von Bad Laasphe sind jetzt öffentlich über das Geoportal des Kreises Siegen-Wittgenstein zugänglich. Der Rat der Stadt Bad Laasphe hat am 04.07.2024 die Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes beschlossen, das als städtebauliches Entwicklungskonzept gilt. Laufende Verfahren zu Flächennutzungs- und Bebauungsplänen sind ebenfalls verfügbar, einschließlich der 5., 10. und 12. Änderung des Flächennutzungsplanes für verschiedene Bereiche der Stadt.
FAQ
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.
Wie oft wird ein Flächennutzungsplan aktualisiert?
Die Aktualisierung eines Flächennutzungsplans erfolgt:
- Bei Bedarf: Wenn sich Rahmenbedingungen oder Ziele ändern
- Regelmäßige Überprüfung: Meist alle 10-15 Jahre
- Teilfortschreibungen: Für einzelne Bereiche oder Themen
- Gesamtfortschreibung: Bei umfassendem Änderungsbedarf
Faktoren, die eine Aktualisierung auslösen können:
- Demographischer Wandel
- Wirtschaftliche Entwicklungen
- Neue gesetzliche Vorgaben
- Veränderte Umweltbedingungen
Eine regelmäßige Anpassung stellt sicher, dass der FNP ein aktuelles Planungsinstrument bleibt.