Bad Laasphe [.mw-parser-output .IPA a{text-decoration:none}bat ˈlaːsfə] ist eine Kleinstadt im Kreis Siegen-Wittgenstein in Nordrhein-Westfalen (Deutschland).
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Siegen-Wittgenstein
Einwohner
13.337 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
57334
Vorwahlen
02752, 02753, 02754, 02774
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Bad Laasphe – Öffnungszeiten
- Montag: 07:30 - 16:00
- Dienstag: 07:30 - 16:00
- Mittwoch: 07:30 - 15:30
- Donnerstag: 07:30 - 16:00
- Freitag: 07:30 - 15:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Bebauungspläne von Bad Laasphe sind jetzt öffentlich über das Geoportal des Kreises Siegen-Wittgenstein zugänglich. Der Rat der Stadt Bad Laasphe hat am 04.07.2024 die Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes beschlossen, das als städtebauliches Entwicklungskonzept gilt. Laufende Verfahren zu Flächennutzungs- und Bebauungsplänen sind ebenfalls verfügbar, einschließlich der 5., 10. und 12. Änderung des Flächennutzungsplanes für verschiedene Bereiche der Stadt.
FAQ
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.