Bad Laasphe [.mw-parser-output .IPA a{text-decoration:none}bat ˈlaːsfə] ist eine Kleinstadt im Kreis Siegen-Wittgenstein in Nordrhein-Westfalen (Deutschland).
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Siegen-Wittgenstein
Einwohner
13.337 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
57334
Vorwahlen
02752, 02753, 02754, 02774
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Bad Laasphe – Öffnungszeiten
- Montag: 07:30 - 16:00
- Dienstag: 07:30 - 16:00
- Mittwoch: 07:30 - 15:30
- Donnerstag: 07:30 - 16:00
- Freitag: 07:30 - 15:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Bebauungspläne von Bad Laasphe sind jetzt öffentlich über das Geoportal des Kreises Siegen-Wittgenstein zugänglich. Der Rat der Stadt Bad Laasphe hat am 04.07.2024 die Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes beschlossen, das als städtebauliches Entwicklungskonzept gilt. Laufende Verfahren zu Flächennutzungs- und Bebauungsplänen sind ebenfalls verfügbar, einschließlich der 5., 10. und 12. Änderung des Flächennutzungsplanes für verschiedene Bereiche der Stadt.
FAQ
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.