56 km nordöstlich von Heilbronn. Bad Mergentheim (im regionalen Dialekt Märchedol [.mw-parser-output .IPA a{text-decoration:none}ˈmɛʀxəˌdɔːl]) ist eine Stadt an der Tauber im fränkischen Nordosten Baden-Württembergs, etwa 35 km südwestlich von Würzburg bzw
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Main-Tauber-Kreis
Einwohner
24.247 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
97980
Vorwahlen
07931, 07930, 07932, 07937, 07938
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Erlenbach, Neuhaus, Erlenbach, Neuhaus
Gemeinde Bad Mergentheim – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
Der Gemeinderat der Stadt Bad Mergentheim hat am 25.01.2024 den Beschluss gefasst, den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften für das Feuerwehrhaus in Bad Mergentheim – Stuppach aufzustellen und die Art der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit festzulegen.
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.