Bad Mergentheim (im regionalen Dialekt Märchedol [.mw-parser-output .IPA a{text-decoration:none}ˈmɛʀxəˌdɔːl]) ist eine Stadt an der Tauber im fränkischen Nordosten Baden-Württembergs, etwa 35 km südwestlich von Würzburg bzw. Vor der Bildung des Landes Baden-Württemberg war es die nördlichste Stadt Württembergs
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Main-Tauber-Kreis
Einwohner
24.247 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
97980
Vorwahlen
07931, 07930, 07932, 07937, 07938
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Erlenbach, Neuhaus, Erlenbach, Neuhaus
Gemeinde Bad Mergentheim – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
Der Gemeinderat der Stadt Bad Mergentheim hat am 25.01.2024 den Beschluss gefasst, den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften für das Feuerwehrhaus in Bad Mergentheim – Stuppach aufzustellen und die Art der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit festzulegen.
FAQ
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.