Bad Pyrmont [.mw-parser-output .IPA a{text-decoration:none}bat pyrˈmɔnt, auch ˈpyrmɔnt] ist eine Kurstadt und eine selbständige Gemeinde im Landkreis Hameln-Pyrmont in Niedersachsen (Deutschland).
Bundesland
Landkreis
Hameln-Pyrmont
Einwohner
19.285 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
31812
Vorwahl
05281
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Bad Pyrmont – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Bad Pyrmont arbeitet kontinuierlich an der Aktualisierung und Anpassung ihrer Bebauungspläne im Rahmen der städtebaulichen Entwicklung. Hier sind einige aktuelle Aspekte:
- Die Stadt hat Bebauungspläne für verschiedene Ortsteile wie Baarsen, Eichenborn, Großenberg, Kleinenberg, Hagen, Löwensen und Thal aufgestellt und aktualisiert, die detaillierte Festsetzungen zur baulichen Nutzung, überbaubaren Grundstücksflächen und Verkehrsflächen enthalten.
- Im Rahmen des Integrierten Stadtentwicklungskonzepts (ISEK) für die Innenstadt wurden städtebauliche Missstände identifiziert und Maßnahmen zur Aufwertung und Entwicklung der Innenstadt entwickelt, einschließlich der Abgrenzung zu bereits durchgeführten Sanierungsmaßnahmen.
- Die Stadtplanung in Bad Pyrmont beinhaltet die Erarbeitung von Entwicklungs- und Standortkonzepten sowie städtebaulichen Rahmenplänen, um eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung zu gewährleisten.
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Was bedeuten die verschiedenen Farben in einem Bebauungsplan?
Die Farben in einem Bebauungsplan haben eine standardisierte Bedeutung gemäß der Planzeichenverordnung:
- Gelb: Wohnbauflächen
- Orange: Gemischte Bauflächen
- Lila: Gewerbliche Bauflächen
- Grau: Sonderbauflächen
- Hellrot: Straßenverkehrsflächen
- Hellgrün: Öffentliche Grünflächen
- Dunkelgrün: Private Grünflächen
- Blau: Wasserflächen
- Braun: Flächen für die Landwirtschaft
- Dunkelgrün mit Baumdarstellung: Waldflächen
Diese Farbgebung erleichtert das schnelle Erfassen der geplanten Nutzungen. Zusätzlich werden oft Schraffuren oder Symbole verwendet, um weitere Details zu kennzeichnen.