Barntrup ist eine Stadt im nordrhein-westfälischen Kreis Lippe (Deutschland).
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Lippe
Einwohner
8502 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
32683
Vorwahlen
05263, 05262
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Struchtrup, Struchtrup
Gemeinde Barntrup – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
14:00 - 15:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Barntrup wurde ein weiterer Teilabschnitt des Baugebietes "Hintere Lohbreite" erschlossen, umfassend 23 Baugrundstücke zwischen 578 m2 und 739 m2, die kurzfristig erworben werden können. Der Verkaufspreis beträgt 97,50 €/m2 plus zusätzliche Kosten für Vermessung und Wasseranschluss. Die Baugrundstücke müssen innerhalb von 2 Jahren mit einem bezugsfertigen Wohnhaus bebaut werden.
Zudem gibt es verschiedene Änderungen und Aufhebungen bestehender Bebauungspläne, wie die 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/15 "An der Freiligrathstraße" und die 9. Änderung des Bebauungsplan Nr. 01/13 "An der Eichelbache".
FAQ
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.