Barntrup ist eine Stadt im nordrhein-westfälischen Kreis Lippe (Deutschland).
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Lippe
Einwohner
8502 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
32683
Vorwahlen
05263, 05262
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Struchtrup, Struchtrup
Gemeinde Barntrup – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
14:00 - 15:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Barntrup wurde ein weiterer Teilabschnitt des Baugebietes "Hintere Lohbreite" erschlossen, umfassend 23 Baugrundstücke zwischen 578 m2 und 739 m2, die kurzfristig erworben werden können. Der Verkaufspreis beträgt 97,50 €/m2 plus zusätzliche Kosten für Vermessung und Wasseranschluss. Die Baugrundstücke müssen innerhalb von 2 Jahren mit einem bezugsfertigen Wohnhaus bebaut werden.
Zudem gibt es verschiedene Änderungen und Aufhebungen bestehender Bebauungspläne, wie die 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/15 "An der Freiligrathstraße" und die 9. Änderung des Bebauungsplan Nr. 01/13 "An der Eichelbache".
FAQ
Welche Rolle spielt der Flächennutzungsplan in der Stadtplanung?
Der Flächennutzungsplan (FNP) spielt eine zentrale Rolle in der Stadtplanung:
- Leitbild: Er stellt das städtebauliche Entwicklungskonzept für die Gesamtgemeinde dar.
- Koordination: Koordiniert verschiedene Nutzungsansprüche an den Boden.
- Vorbereitung: Bildet die Grundlage für detailliertere Bebauungspläne.
- Langfristigkeit: Plant die Entwicklung für 10-15 Jahre voraus.
- Abstimmung: Fördert die Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden.
- Bürgerbeteiligung: Ermöglicht frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit.
Der FNP ist ein wichtiges Instrument für eine nachhaltige und geordnete Stadtentwicklung.
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.