Seit der Mitte des 19. Jahrhunderts ist die Stadt weit über die Grenzen Deutschlands hinaus als Kur- und Urlaubsort bekannt, seit 1890 trägt sie das Bad im Namen und 1899 wurde der Stadt das Prädikat eines Königlich Bayerischen Staatsbads verliehen. Bad Reichenhall ist eine Große Kreisstadt und die Kreisstadt des Landkreises Berchtesgadener Land im Regierungsbezirk Oberbayern
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Berchtesgadener Land
Einwohner
18.456 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
83435
Vorwahl
08651
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Kibling, Kirchberg, StZeno, Kibling, Kirchberg, StZeno
Gemeinde Bad Reichenhall – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Der Reichenhaller Stadtrat diskutiert den neuesten Bebauungsplan für die Erweiterung der Produktionsgebäude der Konditorei Reber, um die Mozartkugel-Produktion zu erhöhen. Themen wie Lärmschutz und Entwässerung wurden berücksichtigt, und die Planungsunterlagen werden im Rathaus ausgelegt.
- Der Bebauungsplan für das Campus Zentralklinikum Berchtesgadener Land wurde vom Stadtrat mit 21:1 Stimmen gebilligt. Der Plan liegt bis zum 2. Dezember öffentlich aus und konzentriert sich auf die verkehrliche Erschließung und die Sicherstellung der Gesundheitsversorgung.
- Der Bebauungsplan für den Hofwirt wurde zugeschnitten und soll zum Ende des Jahres 2024 in die Bauphase eintreten. Dieses Projekt ist wichtig für den Tourismus in Reichenhall.
- Die Grundsteinlegung für den Bebauungsplan "Wohnen an der Auenstraße" fand im September statt und soll wichtigen Wohnraum schaffen.
- Das Landesamt für Maß und Gewicht wird sein Dienstgebäude auf dem ehemaligen Eishallengelände errichten und damit 50 Arbeitsplätze schaffen.
- Weitere Projekte umfassen den Ausbau von Glasfaser und Fernwärme, wobei die Stadtwerke auf staatliche Fördermittel angewiesen sind, um den flächendeckenden Glasfaserausbau voranzutreiben.
FAQ
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.
Worin unterscheiden sich Bebauungsplan und Flächennutzungsplan?
Die Hauptunterschiede zwischen Bebauungsplan und Flächennutzungsplan sind:
- Detaillierungsgrad:
Bebauungsplan: Sehr detailliert, regelt konkrete Bebauung einzelner Grundstücke
Flächennutzungsplan: Grobe Richtlinien für größere Gebiete - Rechtliche Verbindlichkeit:
Bebauungsplan: Rechtsverbindlich für Bürger und Verwaltung
Flächennutzungsplan: Nur innerhalb der Verwaltung bindend - Maßstab:
Bebauungsplan: Meist 1:1000 oder 1:500
Flächennutzungsplan: Meist 1:10000 oder 1:5000 - Geltungsbereich:
Bebauungsplan: Begrenztes Gebiet
Flächennutzungsplan: Gesamtes Gemeindegebiet