Piding ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Berchtesgadener Land mit etwas über 5000 Einwohnern
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Berchtesgadener Land
Einwohner
5430 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
83451
Vorwahlen
08651, 08656, 08654
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Bichlbruck, Kleinhögl, Mauthausen, Pidingerau, Staufenbrcke, Urwies, Bichlbruck, Kleinhögl, Mauthausen, Pidingerau, Staufenbrücke, Urwies
Adressen:
1. Gemeinde Piding, Rathausplatz 1, 83451 Piding
2. Landratsamt Berchtesgadener Land, Salzburger Str. 64, 83435 Bad Reichenhall
3. Bürgeramt Piding, Rathausplatz 1, 83451 Piding
Gemeinde Piding – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Pidinger Bauausschuss lehnte einen Bebauungsplanentwurf für die Erweiterung des Mozartkugelherstellers Reber ab, um die Anbindung an die A8 nicht zu gefährden. Der geplante Vollanschluss an die A8 soll in diesem Bereich entstehen, und die Erweiterung des Werkes würde zu einer Zunahme der Lkw-Verkehr führen, was eine Entlastung der B 20 erfordern würde.
In Piding wurde der Bebauungsplan Nr. 50 „Lattenbergstraße – ehemaliges Freizeitgelände“ beschlossen, um eine neue Kinderkrippe zu errichten. Der Plan wurde am 8. Oktober 2024 als Satzung beschlossen.
Zusätzlich sind Arbeiten am Kreisverkehr und an der B20 im Gange, um den Verkehrsablauf und die Verkehrssicherheit zu verbessern. Der Ausbau der Anschlussstelle Schwarzbach zum Vollanschluss soll eine wesentliche Entlastung der B20 bringen.
FAQ
Worin unterscheiden sich Bebauungsplan und Flächennutzungsplan?
Die Hauptunterschiede zwischen Bebauungsplan und Flächennutzungsplan sind:
- Detaillierungsgrad:
Bebauungsplan: Sehr detailliert, regelt konkrete Bebauung einzelner Grundstücke
Flächennutzungsplan: Grobe Richtlinien für größere Gebiete - Rechtliche Verbindlichkeit:
Bebauungsplan: Rechtsverbindlich für Bürger und Verwaltung
Flächennutzungsplan: Nur innerhalb der Verwaltung bindend - Maßstab:
Bebauungsplan: Meist 1:1000 oder 1:500
Flächennutzungsplan: Meist 1:10000 oder 1:5000 - Geltungsbereich:
Bebauungsplan: Begrenztes Gebiet
Flächennutzungsplan: Gesamtes Gemeindegebiet
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.