Piding ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Berchtesgadener Land mit etwas über 5000 Einwohnern
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Berchtesgadener Land
Einwohner
5430 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
83451
Vorwahlen
08651, 08656, 08654
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Bichlbruck, Kleinhögl, Mauthausen, Pidingerau, Staufenbrcke, Urwies, Bichlbruck, Kleinhögl, Mauthausen, Pidingerau, Staufenbrücke, Urwies
Adressen:
1. Gemeinde Piding, Rathausplatz 1, 83451 Piding
2. Landratsamt Berchtesgadener Land, Salzburger Str. 64, 83435 Bad Reichenhall
3. Bürgeramt Piding, Rathausplatz 1, 83451 Piding
Gemeinde Piding – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Pidinger Bauausschuss lehnte einen Bebauungsplanentwurf für die Erweiterung des Mozartkugelherstellers Reber ab, um die Anbindung an die A8 nicht zu gefährden. Der geplante Vollanschluss an die A8 soll in diesem Bereich entstehen, und die Erweiterung des Werkes würde zu einer Zunahme der Lkw-Verkehr führen, was eine Entlastung der B 20 erfordern würde.
In Piding wurde der Bebauungsplan Nr. 50 „Lattenbergstraße – ehemaliges Freizeitgelände“ beschlossen, um eine neue Kinderkrippe zu errichten. Der Plan wurde am 8. Oktober 2024 als Satzung beschlossen.
Zusätzlich sind Arbeiten am Kreisverkehr und an der B20 im Gange, um den Verkehrsablauf und die Verkehrssicherheit zu verbessern. Der Ausbau der Anschlussstelle Schwarzbach zum Vollanschluss soll eine wesentliche Entlastung der B20 bringen.
FAQ
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.