Der Ort ist zugleich ein staatlich anerkannter Luftkurort und schließt direkt nördlich an Bad Reichenhall an
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Berchtesgadener Land
Einwohner
5430 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
83451
Vorwahlen
08651, 08656, 08654
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Bichlbruck, Kleinhögl, Mauthausen, Pidingerau, Staufenbrcke, Urwies, Bichlbruck, Kleinhögl, Mauthausen, Pidingerau, Staufenbrücke, Urwies
Adressen:
1. Gemeinde Piding, Rathausplatz 1, 83451 Piding
2. Landratsamt Berchtesgadener Land, Salzburger Str. 64, 83435 Bad Reichenhall
3. Bürgeramt Piding, Rathausplatz 1, 83451 Piding
Gemeinde Piding – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Pidinger Bauausschuss lehnte einen Bebauungsplanentwurf für die Erweiterung des Mozartkugelherstellers Reber ab, um die Anbindung an die A8 nicht zu gefährden. Der geplante Vollanschluss an die A8 soll in diesem Bereich entstehen, und die Erweiterung des Werkes würde zu einer Zunahme der Lkw-Verkehr führen, was eine Entlastung der B 20 erfordern würde.
In Piding wurde der Bebauungsplan Nr. 50 „Lattenbergstraße – ehemaliges Freizeitgelände“ beschlossen, um eine neue Kinderkrippe zu errichten. Der Plan wurde am 8. Oktober 2024 als Satzung beschlossen.
Zusätzlich sind Arbeiten am Kreisverkehr und an der B20 im Gange, um den Verkehrsablauf und die Verkehrssicherheit zu verbessern. Der Ausbau der Anschlussstelle Schwarzbach zum Vollanschluss soll eine wesentliche Entlastung der B20 bringen.
FAQ
Was sind die typischen Inhalte eines Bebauungsplans?
Ein Bebauungsplan enthält typischerweise:
- Planzeichnung: Graphische Darstellung der Festsetzungen
- Textliche Festsetzungen: Ergänzende Regelungen zur Planzeichnung
- Begründung: Erläuterung der Planungsziele und -inhalte
- Umweltbericht: Darstellung der Umweltauswirkungen der Planung
Typische Festsetzungen umfassen:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl)
- Bauweise (z.B. offene oder geschlossene Bauweise)
- Überbaubare Grundstücksflächen (Baugrenzen, Baulinien)
- Verkehrsflächen
- Grünflächen und Pflanzgebote
- Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.