Sie ist Kreisstadt des Wartburgkreises
Bundesland
Landkreis
Wartburgkreis
Einwohner
22.976 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
36433, 36469[2]
Vorwahlen
03695, 036925 (Ettenhausen a. d. Suhl, Kupfersuhl), 036929 (Etterwinden), 036963 (Dönges, Frauensee, Springen)
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Bad Salzungen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 12:00
- Dienstag: 08:30 - 12:00
13:30 - 15:00
- Mittwoch: 08:30 - 12:00
- Donnerstag: 08:30 - 12:00
13:30 - 15:00
- Freitag: 08:30 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Es gibt mehrere neuere Bebauungspläne und Entwicklungen in Bad Salzungen:
- Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 41 für den Neubau eines SB-Warenhauses mit Shops und Parkdeck auf dem ehemaligen Bahngelände (Kaufland).
- Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 49 für eine Seniorentages- und Wochenpflegestätte in Kombination mit behindertengerechten Wohnungen.
- Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 53 für den Neubau eines Elektrofachmarktes in der Bahnhofstraße.
- Bebauungsplan Nr. 57 für das Gesundheitshotel Am Keltenbad.
- Bebauungsplan Nr. 61 für die Gartenstadt Allendorf, 1. Teilabschnitt.
- Einfacher Bebauungsplan Nr. 64 zur Luftreinhaltung in der Innenstadt.
- Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 65 für einen Lebensmittelmarkt ALDI.
Zusätzlich gibt es Pläne für die Umnutzung der alten Bowlingbahn neben dem Bad Salzunger Stadion, die jedoch nicht direkt in den Bebauungsplänen aufgeführt sind.
FAQ
Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?
Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:
- GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
- GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen
Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.