Sie ist Kreisstadt des Wartburgkreises
Bundesland
Landkreis
Wartburgkreis
Einwohner
22.976 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
36433, 36469[2]
Vorwahlen
03695, 036925 (Ettenhausen a. d. Suhl, Kupfersuhl), 036929 (Etterwinden), 036963 (Dönges, Frauensee, Springen)
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Bad Salzungen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 12:00
- Dienstag: 08:30 - 12:00
13:30 - 15:00
- Mittwoch: 08:30 - 12:00
- Donnerstag: 08:30 - 12:00
13:30 - 15:00
- Freitag: 08:30 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Es gibt mehrere neuere Bebauungspläne und Entwicklungen in Bad Salzungen:
- Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 41 für den Neubau eines SB-Warenhauses mit Shops und Parkdeck auf dem ehemaligen Bahngelände (Kaufland).
- Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 49 für eine Seniorentages- und Wochenpflegestätte in Kombination mit behindertengerechten Wohnungen.
- Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 53 für den Neubau eines Elektrofachmarktes in der Bahnhofstraße.
- Bebauungsplan Nr. 57 für das Gesundheitshotel Am Keltenbad.
- Bebauungsplan Nr. 61 für die Gartenstadt Allendorf, 1. Teilabschnitt.
- Einfacher Bebauungsplan Nr. 64 zur Luftreinhaltung in der Innenstadt.
- Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 65 für einen Lebensmittelmarkt ALDI.
Zusätzlich gibt es Pläne für die Umnutzung der alten Bowlingbahn neben dem Bad Salzunger Stadion, die jedoch nicht direkt in den Bebauungsplänen aufgeführt sind.
FAQ
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.