Sie ist Kreisstadt des Wartburgkreises
Bundesland
Landkreis
Wartburgkreis
Einwohner
22.976 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
36433, 36469[2]
Vorwahlen
03695, 036925 (Ettenhausen a. d. Suhl, Kupfersuhl), 036929 (Etterwinden), 036963 (Dönges, Frauensee, Springen)
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Bad Salzungen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 12:00
- Dienstag: 08:30 - 12:00
13:30 - 15:00
- Mittwoch: 08:30 - 12:00
- Donnerstag: 08:30 - 12:00
13:30 - 15:00
- Freitag: 08:30 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Es gibt mehrere neuere Bebauungspläne und Entwicklungen in Bad Salzungen:
- Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 41 für den Neubau eines SB-Warenhauses mit Shops und Parkdeck auf dem ehemaligen Bahngelände (Kaufland).
- Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 49 für eine Seniorentages- und Wochenpflegestätte in Kombination mit behindertengerechten Wohnungen.
- Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 53 für den Neubau eines Elektrofachmarktes in der Bahnhofstraße.
- Bebauungsplan Nr. 57 für das Gesundheitshotel Am Keltenbad.
- Bebauungsplan Nr. 61 für die Gartenstadt Allendorf, 1. Teilabschnitt.
- Einfacher Bebauungsplan Nr. 64 zur Luftreinhaltung in der Innenstadt.
- Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 65 für einen Lebensmittelmarkt ALDI.
Zusätzlich gibt es Pläne für die Umnutzung der alten Bowlingbahn neben dem Bad Salzunger Stadion, die jedoch nicht direkt in den Bebauungsplänen aufgeführt sind.
FAQ
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.