Die Stadt ist staatlich anerkannter Luftkurort und Heilbad. Sie gehört zur Region Neckar-Alb und zur Randzone der europäischen Metropolregion Stuttgart
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
12.561 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
72574
Vorwahlen
07125, 07381
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Bad Urach – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Gemeinderat der Stadt Bad Urach hat am 22.10.2024 den Bebauungsplanentwurf und die örtlichen Bauvorschriften für das Gewerbegebiet "Rübteile II" in Bad Urach-Hengen gebilligt und beschlossen, diese öffentlich auszulegen. Der Entwurf war vom 15.11.2024 bis 20.12.2024 einsehbar.
Zudem wurde für das Gewerbegebiet "Kitzenmahd I" in Bad Urach-Wittlingen der Vorentwurf des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften am 04.06.2024 gebilligt, und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden durchgeführt.
Für den Bebauungsplan "Steinbruch" wurde am 27.06.2023 der Aufstellungsbeschluss gefasst, mit dem Ziel der Erhaltung bestehenden Gewerbes, der Schaffung von Flächen für Photovoltaikanlagen und der Renaturierung des ehemaligen Steinbruchs.
Die Aufstellung des Bebauungsplans und der Satzung über die örtlichen Bauvorschriften für die Innenstadt Bad Urachs wurde am 12.10.2021 beschlossen, um die lokale Entwicklung und den Einzelhandel zu stärken.
Ein Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis für die Erschließung des Baugebiets "Rübteile II" wurde ebenfalls öffentlich bekannt gemacht.
FAQ
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.