Baienfurt ist eine oberschwäbische Gemeinde im baden-württembergischen Landkreis Ravensburg in Deutschland.
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
7251 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
88255
Vorwahl
0751
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Althaselhaus, Baumgarten, Binningen, Briach, Bucher, Butzenberg, Hof, Kickach, Knechtenhaus, Köpfingen, Lupratsberg, Neubriach, Neuhaselhaus, Niederbiegen, Rain, Rainpadent, Töbele, Trauben, Waldbad, Weberhäusle, Althaselhaus, Baumgarten, Binningen, Briach, Bucher, Butzenberg, Hof, Kickach, Knechtenhaus, Köpfingen, Lupratsberg, Neubriach, Neuhaselhaus, Niederbiegen, Rain, Rainpadent, Töbele, Trauben, Waldbad, Weberhäusle
Gemeinde Baienfurt – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 11:30
- Dienstag: 08:30 - 11:30
- Mittwoch: 08:30 - 11:30
- Donnerstag: 08:30 - 11:30
13:30 - 15:00
- Freitag: 08:30 - 11:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was sind die typischen Inhalte eines Bebauungsplans?
Ein Bebauungsplan enthält typischerweise:
- Planzeichnung: Graphische Darstellung der Festsetzungen
- Textliche Festsetzungen: Ergänzende Regelungen zur Planzeichnung
- Begründung: Erläuterung der Planungsziele und -inhalte
- Umweltbericht: Darstellung der Umweltauswirkungen der Planung
Typische Festsetzungen umfassen:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl)
- Bauweise (z.B. offene oder geschlossene Bauweise)
- Überbaubare Grundstücksflächen (Baugrenzen, Baulinien)
- Verkehrsflächen
- Grünflächen und Pflanzgebote
- Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.