Baienfurt ist eine oberschwäbische Gemeinde im baden-württembergischen Landkreis Ravensburg in Deutschland.
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
7251 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
88255
Vorwahl
0751
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Althaselhaus, Baumgarten, Binningen, Briach, Bucher, Butzenberg, Hof, Kickach, Knechtenhaus, Köpfingen, Lupratsberg, Neubriach, Neuhaselhaus, Niederbiegen, Rain, Rainpadent, Töbele, Trauben, Waldbad, Weberhäusle, Althaselhaus, Baumgarten, Binningen, Briach, Bucher, Butzenberg, Hof, Kickach, Knechtenhaus, Köpfingen, Lupratsberg, Neubriach, Neuhaselhaus, Niederbiegen, Rain, Rainpadent, Töbele, Trauben, Waldbad, Weberhäusle
Gemeinde Baienfurt – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 11:30
- Dienstag: 08:30 - 11:30
- Mittwoch: 08:30 - 11:30
- Donnerstag: 08:30 - 11:30
13:30 - 15:00
- Freitag: 08:30 - 11:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.