Bayerisch Eisenstein (bis 1951 Eisenstein) ist eine Gemeinde im niederbayerischen Landkreis Regen und ein staatlich anerkannter Luftkurort direkt an der Grenze zu Tschechien.
Bundesland
Regierungsbezirk
Niederbayern
Landkreis
Regen
Einwohner
1018 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
94252
Vorwahl
09925
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Arberhtte, Arberschutzhaus, Arberseehaus, Brennes, Eisensteinermhle, Grafhtte, Mooshtte, Neuhtte, Neuwaldhaus, Schachtenbach, Seehtte, Steinhtte, Arberhütte, Arberschutzhaus, Arberseehaus, Brennes, Eisensteinermühle, Grafhütte, Mooshütte, Neuhütte, Neuwaldhaus, Schachtenbach, Seehütte, Steinhütte
Gemeinde Bayerisch Eisenstein – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?
Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:
- GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
- GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen
Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.