Die Hochschulstadt wird aufgrund ihrer Lage im Donautal, in der Nähe der Mündung der Isar, am Fuße der Berge des bayerischen Waldes auch als „Tor zum Bayerischen Wald“ bezeichnet und rühmt sich, auf der „Sonnenseite des Waldes“ zu liegen
Bundesland
Regierungsbezirk
Niederbayern
Landkreis
Einwohner
34.454 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
94469,94526 (Lehmberg)Vorlage:Infobox Gemeinde in Deutschland/Wartung/PLZ enthält Text
Vorwahl
0991
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Aletsberg, Altholz, Bruckhof, Einkind, Kobelsberg, Kohlberg, Kohlhof, Neumhle, Niederkandelbach, Oberdippling, Oberkandelbach, Oberperlasberg, Schalterbach, Scheuering, Schleiberg, Schluttenhof, Simmling, Thannberg, Ufersbach, Unterdippling, Uttobrunn, Aletsberg, Altholz, Bruckhof, Einkind, Kobelsberg, Kohlberg, Kohlhof, Neumühle, Niederkandelbach, Oberdippling, Oberkandelbach, Oberperlasberg, Schalterbach, Scheuering, Schleiberg, Schluttenhof, Simmling, Thannberg, Ufersbach
Gemeinde Deggendorf – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Der Bebauungsplan Nr. 156 „SO Graflinger Straße II“ und der Bebauungsplan Nr. 169 „Bräugasse“ liegen vom 22.07.2024 bis 30.08.2024 zur öffentlichen Einsichtnahme aus.
- Für den Bebauungsplan Nr. 180 „Stiller Wald Rusel“ wurde der Vorentwurf am 11.06.2024 gebilligt und liegt bis 30.08.2024 zur Einsichtnahme aus. Ein Erörterungstermin ist am 07.08.2024 geplant.
- Der Bebauungsplan Nr. 2 „Mitterfeld“ liegt vom 09.08.2024 bis 09.09.2024 zur Einsichtnahme aus.
- Der Bauausschuss des Stadtrats hat den Neubau eines großen Baumarkts und eines Lebensmittelmarkts auf dem ehemaligen Real-Gelände zwischen Graflinger Straße und B11 beschlossen.
- Für den Bebauungsplan Nr. 152 „Am Klosterberg“ gibt es weiterhin keine finalen Planungen, aber es gibt Überarbeitungen und Diskussionen über die Bebauungskonzepte.
FAQ
Welche Rolle spielt der Flächennutzungsplan in der Stadtplanung?
Der Flächennutzungsplan (FNP) spielt eine zentrale Rolle in der Stadtplanung:
- Leitbild: Er stellt das städtebauliche Entwicklungskonzept für die Gesamtgemeinde dar.
- Koordination: Koordiniert verschiedene Nutzungsansprüche an den Boden.
- Vorbereitung: Bildet die Grundlage für detailliertere Bebauungspläne.
- Langfristigkeit: Plant die Entwicklung für 10-15 Jahre voraus.
- Abstimmung: Fördert die Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden.
- Bürgerbeteiligung: Ermöglicht frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit.
Der FNP ist ein wichtiges Instrument für eine nachhaltige und geordnete Stadtentwicklung.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.