Deggendorf ist eine Große Kreisstadt im niederbayerischen Landkreis Deggendorf
Bundesland
Regierungsbezirk
Niederbayern
Landkreis
Einwohner
34.454 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
94469,94526 (Lehmberg)Vorlage:Infobox Gemeinde in Deutschland/Wartung/PLZ enthält Text
Vorwahl
0991
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Aletsberg, Altholz, Bruckhof, Einkind, Kobelsberg, Kohlberg, Kohlhof, Neumhle, Niederkandelbach, Oberdippling, Oberkandelbach, Oberperlasberg, Schalterbach, Scheuering, Schleiberg, Schluttenhof, Simmling, Thannberg, Ufersbach, Unterdippling, Uttobrunn, Aletsberg, Altholz, Bruckhof, Einkind, Kobelsberg, Kohlberg, Kohlhof, Neumühle, Niederkandelbach, Oberdippling, Oberkandelbach, Oberperlasberg, Schalterbach, Scheuering, Schleiberg, Schluttenhof, Simmling, Thannberg, Ufersbach
Gemeinde Deggendorf – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Der Bebauungsplan Nr. 156 „SO Graflinger Straße II“ und der Bebauungsplan Nr. 169 „Bräugasse“ liegen vom 22.07.2024 bis 30.08.2024 zur öffentlichen Einsichtnahme aus.
- Für den Bebauungsplan Nr. 180 „Stiller Wald Rusel“ wurde der Vorentwurf am 11.06.2024 gebilligt und liegt bis 30.08.2024 zur Einsichtnahme aus. Ein Erörterungstermin ist am 07.08.2024 geplant.
- Der Bebauungsplan Nr. 2 „Mitterfeld“ liegt vom 09.08.2024 bis 09.09.2024 zur Einsichtnahme aus.
- Der Bauausschuss des Stadtrats hat den Neubau eines großen Baumarkts und eines Lebensmittelmarkts auf dem ehemaligen Real-Gelände zwischen Graflinger Straße und B11 beschlossen.
- Für den Bebauungsplan Nr. 152 „Am Klosterberg“ gibt es weiterhin keine finalen Planungen, aber es gibt Überarbeitungen und Diskussionen über die Bebauungskonzepte.
FAQ
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.
Was bedeuten die verschiedenen Farben in einem Bebauungsplan?
Die Farben in einem Bebauungsplan haben eine standardisierte Bedeutung gemäß der Planzeichenverordnung:
- Gelb: Wohnbauflächen
- Orange: Gemischte Bauflächen
- Lila: Gewerbliche Bauflächen
- Grau: Sonderbauflächen
- Hellrot: Straßenverkehrsflächen
- Hellgrün: Öffentliche Grünflächen
- Dunkelgrün: Private Grünflächen
- Blau: Wasserflächen
- Braun: Flächen für die Landwirtschaft
- Dunkelgrün mit Baumdarstellung: Waldflächen
Diese Farbgebung erleichtert das schnelle Erfassen der geplanten Nutzungen. Zusätzlich werden oft Schraffuren oder Symbole verwendet, um weitere Details zu kennzeichnen.