Die Hochschulstadt wird aufgrund ihrer Lage im Donautal, in der Nähe der Mündung der Isar, am Fuße der Berge des bayerischen Waldes auch als „Tor zum Bayerischen Wald“ bezeichnet und rühmt sich, auf der „Sonnenseite des Waldes“ zu liegen
Bundesland
Regierungsbezirk
Niederbayern
Landkreis
Einwohner
34.454 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
94469,94526 (Lehmberg)Vorlage:Infobox Gemeinde in Deutschland/Wartung/PLZ enthält Text
Vorwahl
0991
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Aletsberg, Altholz, Bruckhof, Einkind, Kobelsberg, Kohlberg, Kohlhof, Neumhle, Niederkandelbach, Oberdippling, Oberkandelbach, Oberperlasberg, Schalterbach, Scheuering, Schleiberg, Schluttenhof, Simmling, Thannberg, Ufersbach, Unterdippling, Uttobrunn, Aletsberg, Altholz, Bruckhof, Einkind, Kobelsberg, Kohlberg, Kohlhof, Neumühle, Niederkandelbach, Oberdippling, Oberkandelbach, Oberperlasberg, Schalterbach, Scheuering, Schleiberg, Schluttenhof, Simmling, Thannberg, Ufersbach
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:00
Dienstag: 08:00 - 12:00
Mittwoch: 08:00 - 12:00
Donnerstag: 08:00 - 12:00
Freitag: 08:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
- Der Bebauungsplan Nr. 156 „SO Graflinger Straße II“ und der Bebauungsplan Nr. 169 „Bräugasse“ liegen vom 22.07.2024 bis 30.08.2024 zur öffentlichen Einsichtnahme aus.
- Für den Bebauungsplan Nr. 180 „Stiller Wald Rusel“ wurde der Vorentwurf am 11.06.2024 gebilligt und liegt bis 30.08.2024 zur Einsichtnahme aus. Ein Erörterungstermin ist am 07.08.2024 geplant.
- Der Bebauungsplan Nr. 2 „Mitterfeld“ liegt vom 09.08.2024 bis 09.09.2024 zur Einsichtnahme aus.
- Der Bauausschuss des Stadtrats hat den Neubau eines großen Baumarkts und eines Lebensmittelmarkts auf dem ehemaligen Real-Gelände zwischen Graflinger Straße und B11 beschlossen.
- Für den Bebauungsplan Nr. 152 „Am Klosterberg“ gibt es weiterhin keine finalen Planungen, aber es gibt Überarbeitungen und Diskussionen über die Bebauungskonzepte.
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.