Deggendorf ist eine Große Kreisstadt im niederbayerischen Landkreis Deggendorf
Bundesland
Regierungsbezirk
Niederbayern
Landkreis
Einwohner
34.454 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
94469,94526 (Lehmberg)Vorlage:Infobox Gemeinde in Deutschland/Wartung/PLZ enthält Text
Vorwahl
0991
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Aletsberg, Altholz, Bruckhof, Einkind, Kobelsberg, Kohlberg, Kohlhof, Neumhle, Niederkandelbach, Oberdippling, Oberkandelbach, Oberperlasberg, Schalterbach, Scheuering, Schleiberg, Schluttenhof, Simmling, Thannberg, Ufersbach, Unterdippling, Uttobrunn, Aletsberg, Altholz, Bruckhof, Einkind, Kobelsberg, Kohlberg, Kohlhof, Neumühle, Niederkandelbach, Oberdippling, Oberkandelbach, Oberperlasberg, Schalterbach, Scheuering, Schleiberg, Schluttenhof, Simmling, Thannberg, Ufersbach
Gemeinde Deggendorf – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Der Bebauungsplan Nr. 156 „SO Graflinger Straße II“ und der Bebauungsplan Nr. 169 „Bräugasse“ liegen vom 22.07.2024 bis 30.08.2024 zur öffentlichen Einsichtnahme aus.
- Für den Bebauungsplan Nr. 180 „Stiller Wald Rusel“ wurde der Vorentwurf am 11.06.2024 gebilligt und liegt bis 30.08.2024 zur Einsichtnahme aus. Ein Erörterungstermin ist am 07.08.2024 geplant.
- Der Bebauungsplan Nr. 2 „Mitterfeld“ liegt vom 09.08.2024 bis 09.09.2024 zur Einsichtnahme aus.
- Der Bauausschuss des Stadtrats hat den Neubau eines großen Baumarkts und eines Lebensmittelmarkts auf dem ehemaligen Real-Gelände zwischen Graflinger Straße und B11 beschlossen.
- Für den Bebauungsplan Nr. 152 „Am Klosterberg“ gibt es weiterhin keine finalen Planungen, aber es gibt Überarbeitungen und Diskussionen über die Bebauungskonzepte.
FAQ
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.