Deggendorf ist eine Große Kreisstadt im niederbayerischen Landkreis Deggendorf
Bundesland
Regierungsbezirk
Niederbayern
Landkreis
Einwohner
34.454 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
94469,94526 (Lehmberg)Vorlage:Infobox Gemeinde in Deutschland/Wartung/PLZ enthält Text
Vorwahl
0991
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Aletsberg, Altholz, Bruckhof, Einkind, Kobelsberg, Kohlberg, Kohlhof, Neumhle, Niederkandelbach, Oberdippling, Oberkandelbach, Oberperlasberg, Schalterbach, Scheuering, Schleiberg, Schluttenhof, Simmling, Thannberg, Ufersbach, Unterdippling, Uttobrunn, Aletsberg, Altholz, Bruckhof, Einkind, Kobelsberg, Kohlberg, Kohlhof, Neumühle, Niederkandelbach, Oberdippling, Oberkandelbach, Oberperlasberg, Schalterbach, Scheuering, Schleiberg, Schluttenhof, Simmling, Thannberg, Ufersbach
Gemeinde Deggendorf – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Der Bebauungsplan Nr. 156 „SO Graflinger Straße II“ und der Bebauungsplan Nr. 169 „Bräugasse“ liegen vom 22.07.2024 bis 30.08.2024 zur öffentlichen Einsichtnahme aus.
- Für den Bebauungsplan Nr. 180 „Stiller Wald Rusel“ wurde der Vorentwurf am 11.06.2024 gebilligt und liegt bis 30.08.2024 zur Einsichtnahme aus. Ein Erörterungstermin ist am 07.08.2024 geplant.
- Der Bebauungsplan Nr. 2 „Mitterfeld“ liegt vom 09.08.2024 bis 09.09.2024 zur Einsichtnahme aus.
- Der Bauausschuss des Stadtrats hat den Neubau eines großen Baumarkts und eines Lebensmittelmarkts auf dem ehemaligen Real-Gelände zwischen Graflinger Straße und B11 beschlossen.
- Für den Bebauungsplan Nr. 152 „Am Klosterberg“ gibt es weiterhin keine finalen Planungen, aber es gibt Überarbeitungen und Diskussionen über die Bebauungskonzepte.
FAQ
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.