Nuthe-Urstromtal ist eine Gemeinde im Landkreis Teltow-Fläming in Brandenburg
Bundesland
Landkreis
Teltow-Fläming
Einwohner
6578 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
14947
Vorwahlen
03371, 033732 (Berkenbrück, Hennickendorf, Nettgendorf), 033733 (Dümde, Holbeck, Lynow, Schönefeld, Stülpe)
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Nuthe-Urstromtal
Am Markt 1
14959 Nuthe-Urstromtal
2. Landkreis Teltow-Fläming
Wilhelmstraße 1
14943 Luckenwalde
3. Bürgeramt Nuthe-Urstromtal
Am Markt 1
14959 Nuthe-Urstromtal
Gemeinde Nuthe-Urstromtal – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 15:00
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
15:00 - 17:30
- Freitag: Geschlossen
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Gemeindevertretung von Nuthe-Urstromtal hat Several Bebauungspläne und entsprechende Verträge beschlossen:
- Abschluss eines Städtebaulichen Vertrages zur Durchführung und Sicherung der Ziele des Bebauungsplanes Frankenförde Nr. 07 „Solarpark Frankenförde-Nord“.
- Abschluss eines Städtebaulichen Vertrages zwischen der Coolback GmbH und der Gemeinde Nuthe-Urstromtal zum Zweck der 1. Änderung Bebauungsplan Jänickendorf Nr. 01 „Erdbeerstraße“.
- Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Woltersdorf Nr. 07 „Wohnen am Waldquartier“.
- Beschluss über die Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan Frankenförde Nr. 06 „Solarpark Frankenförde – An der L80“, einschließlich der Auslegung der Planunterlagen und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange.
FAQ
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.