Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Nuthe-Urstromtal

Nuthe-Urstromtal ist eine Gemeinde im Landkreis Teltow-Fläming in Brandenburg
Bundesland
Landkreis
Teltow-Fläming
Einwohner
6578 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
14947
Vorwahlen
03371, 033732 (Berkenbrück, Hennickendorf, Nettgendorf), 033733 (Dümde, Holbeck, Lynow, Schönefeld, Stülpe)
Adresse der Gemeinde
Frankenfelder Straße 10, 14947 Nuthe-Urstromtal
Frankenfelder Straße 10, 14947 Nuthe-Urstromtal 14947 Brandenburg DE
Website
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Nuthe-Urstromtal
Am Markt 1
14959 Nuthe-Urstromtal

2. Landkreis Teltow-Fläming
Wilhelmstraße 1
14943 Luckenwalde

3. Bürgeramt Nuthe-Urstromtal
Am Markt 1
14959 Nuthe-Urstromtal
Gemeinde Nuthe-Urstromtal – Öffnungszeiten
  • Montag: 09:00 - 12:00
  • Dienstag: 09:00 - 12:00 13:00 - 15:00
  • Mittwoch: Geschlossen
  • Donnerstag: 09:00 - 12:00 15:00 - 17:30
  • Freitag: Geschlossen
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen
Die Gemeindevertretung von Nuthe-Urstromtal hat Several Bebauungspläne und entsprechende Verträge beschlossen:

- Abschluss eines Städtebaulichen Vertrages zur Durchführung und Sicherung der Ziele des Bebauungsplanes Frankenförde Nr. 07 „Solarpark Frankenförde-Nord“.
- Abschluss eines Städtebaulichen Vertrages zwischen der Coolback GmbH und der Gemeinde Nuthe-Urstromtal zum Zweck der 1. Änderung Bebauungsplan Jänickendorf Nr. 01 „Erdbeerstraße“.
- Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Woltersdorf Nr. 07 „Wohnen am Waldquartier“.
- Beschluss über die Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan Frankenförde Nr. 06 „Solarpark Frankenförde – An der L80“, einschließlich der Auslegung der Planunterlagen und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange.

FAQ

Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?

"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:

  • Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
  • Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
  • Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
  • Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
  • Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen

Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.

Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?

Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:

  • Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
  • Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
  • Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
  • Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger

Vorteile des VEP:

  • Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
  • Schnellere Realisierung von Projekten
  • Kosteneinsparung für die Gemeinde

Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.