Nuthe-Urstromtal ist eine Gemeinde im Landkreis Teltow-Fläming in Brandenburg
Bundesland
Landkreis
Teltow-Fläming
Einwohner
6578 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
14947
Vorwahlen
03371, 033732 (Berkenbrück, Hennickendorf, Nettgendorf), 033733 (Dümde, Holbeck, Lynow, Schönefeld, Stülpe)
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Nuthe-Urstromtal
Am Markt 1
14959 Nuthe-Urstromtal
2. Landkreis Teltow-Fläming
Wilhelmstraße 1
14943 Luckenwalde
3. Bürgeramt Nuthe-Urstromtal
Am Markt 1
14959 Nuthe-Urstromtal
Gemeinde Nuthe-Urstromtal – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 15:00
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
15:00 - 17:30
- Freitag: Geschlossen
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Gemeindevertretung von Nuthe-Urstromtal hat Several Bebauungspläne und entsprechende Verträge beschlossen:
- Abschluss eines Städtebaulichen Vertrages zur Durchführung und Sicherung der Ziele des Bebauungsplanes Frankenförde Nr. 07 „Solarpark Frankenförde-Nord“.
- Abschluss eines Städtebaulichen Vertrages zwischen der Coolback GmbH und der Gemeinde Nuthe-Urstromtal zum Zweck der 1. Änderung Bebauungsplan Jänickendorf Nr. 01 „Erdbeerstraße“.
- Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Woltersdorf Nr. 07 „Wohnen am Waldquartier“.
- Beschluss über die Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan Frankenförde Nr. 06 „Solarpark Frankenförde – An der L80“, einschließlich der Auslegung der Planunterlagen und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange.
FAQ
Worin unterscheiden sich Bebauungsplan und Flächennutzungsplan?
Die Hauptunterschiede zwischen Bebauungsplan und Flächennutzungsplan sind:
- Detaillierungsgrad:
Bebauungsplan: Sehr detailliert, regelt konkrete Bebauung einzelner Grundstücke
Flächennutzungsplan: Grobe Richtlinien für größere Gebiete - Rechtliche Verbindlichkeit:
Bebauungsplan: Rechtsverbindlich für Bürger und Verwaltung
Flächennutzungsplan: Nur innerhalb der Verwaltung bindend - Maßstab:
Bebauungsplan: Meist 1:1000 oder 1:500
Flächennutzungsplan: Meist 1:10000 oder 1:5000 - Geltungsbereich:
Bebauungsplan: Begrenztes Gebiet
Flächennutzungsplan: Gesamtes Gemeindegebiet
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.