Nuthe-Urstromtal ist eine Gemeinde im Landkreis Teltow-Fläming in Brandenburg
Bundesland
Landkreis
Teltow-Fläming
Einwohner
6578 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
14947
Vorwahlen
03371, 033732 (Berkenbrück, Hennickendorf, Nettgendorf), 033733 (Dümde, Holbeck, Lynow, Schönefeld, Stülpe)
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Nuthe-Urstromtal
Am Markt 1
14959 Nuthe-Urstromtal
2. Landkreis Teltow-Fläming
Wilhelmstraße 1
14943 Luckenwalde
3. Bürgeramt Nuthe-Urstromtal
Am Markt 1
14959 Nuthe-Urstromtal
Gemeinde Nuthe-Urstromtal – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 15:00
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
15:00 - 17:30
- Freitag: Geschlossen
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Gemeindevertretung von Nuthe-Urstromtal hat Several Bebauungspläne und entsprechende Verträge beschlossen:
- Abschluss eines Städtebaulichen Vertrages zur Durchführung und Sicherung der Ziele des Bebauungsplanes Frankenförde Nr. 07 „Solarpark Frankenförde-Nord“.
- Abschluss eines Städtebaulichen Vertrages zwischen der Coolback GmbH und der Gemeinde Nuthe-Urstromtal zum Zweck der 1. Änderung Bebauungsplan Jänickendorf Nr. 01 „Erdbeerstraße“.
- Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Woltersdorf Nr. 07 „Wohnen am Waldquartier“.
- Beschluss über die Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan Frankenförde Nr. 06 „Solarpark Frankenförde – An der L80“, einschließlich der Auslegung der Planunterlagen und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange.
FAQ
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.
Was bedeuten die verschiedenen Farben in einem Bebauungsplan?
Die Farben in einem Bebauungsplan haben eine standardisierte Bedeutung gemäß der Planzeichenverordnung:
- Gelb: Wohnbauflächen
- Orange: Gemischte Bauflächen
- Lila: Gewerbliche Bauflächen
- Grau: Sonderbauflächen
- Hellrot: Straßenverkehrsflächen
- Hellgrün: Öffentliche Grünflächen
- Dunkelgrün: Private Grünflächen
- Blau: Wasserflächen
- Braun: Flächen für die Landwirtschaft
- Dunkelgrün mit Baumdarstellung: Waldflächen
Diese Farbgebung erleichtert das schnelle Erfassen der geplanten Nutzungen. Zusätzlich werden oft Schraffuren oder Symbole verwendet, um weitere Details zu kennzeichnen.