Beilngries ist eine Stadt im oberbayerischen Landkreis Eichstätt und ein staatlich anerkannter Erholungsort.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
9993 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
92339, 92345
Vorwahl
08461
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Biberbach, Gösselthal, Grampersdorf, Hirschberg, Kaldorf, Kevenhll, Oberndorf, Schweigersdorf, Wiesenhofen, Biberbach, Gösselthal, Grampersdorf, Hirschberg, Kaldorf, Kevenhüll, Oberndorf, Schweigersdorf, Wiesenhofen
Gemeinde Beilngries – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
13:30 - 16:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Beilngries wurde der Bebauungsplan Nr. 103 "Sondergebiet bei der Seefigur" verabschiedet, der eine neue Fläche für das Volksfest und andere Veranstaltungen ausweist. Diese Fläche umfasst technische Infrastruktur und Abstellbereiche für Schausteller.
Der alte Volksfestplatz wird für eine zukunftsweisende Wohnbebauung genutzt, basierend auf dem Bebauungsplan "Wohnen am ehemaligen Volksfestplatz", der im Mai 2021 verabschiedet wurde. Dieses Gebiet soll ein lebendiges Wohngebiet mit modernen Wohnformen und nachhaltigem Bauen werden.
Zusätzlich gibt es verschiedene andere Bebauungspläne in verschiedenen Teilen der Stadt, wie den qualifizierten Bebauungsplan Nr. 75 "Wohnen am ehemaligen Volksfestplatz" und den qualifizierten Bebauungsplan Nr. 103 "Bei der Seefigur".
FAQ
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.