Beilngries ist eine Stadt im oberbayerischen Landkreis Eichstätt und ein staatlich anerkannter Erholungsort.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
9993 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
92339, 92345
Vorwahl
08461
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Biberbach, Gösselthal, Grampersdorf, Hirschberg, Kaldorf, Kevenhll, Oberndorf, Schweigersdorf, Wiesenhofen, Biberbach, Gösselthal, Grampersdorf, Hirschberg, Kaldorf, Kevenhüll, Oberndorf, Schweigersdorf, Wiesenhofen
Gemeinde Beilngries – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
13:30 - 16:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Beilngries wurde der Bebauungsplan Nr. 103 "Sondergebiet bei der Seefigur" verabschiedet, der eine neue Fläche für das Volksfest und andere Veranstaltungen ausweist. Diese Fläche umfasst technische Infrastruktur und Abstellbereiche für Schausteller.
Der alte Volksfestplatz wird für eine zukunftsweisende Wohnbebauung genutzt, basierend auf dem Bebauungsplan "Wohnen am ehemaligen Volksfestplatz", der im Mai 2021 verabschiedet wurde. Dieses Gebiet soll ein lebendiges Wohngebiet mit modernen Wohnformen und nachhaltigem Bauen werden.
Zusätzlich gibt es verschiedene andere Bebauungspläne in verschiedenen Teilen der Stadt, wie den qualifizierten Bebauungsplan Nr. 75 "Wohnen am ehemaligen Volksfestplatz" und den qualifizierten Bebauungsplan Nr. 103 "Bei der Seefigur".
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.
Was bedeuten die verschiedenen Farben in einem Bebauungsplan?
Die Farben in einem Bebauungsplan haben eine standardisierte Bedeutung gemäß der Planzeichenverordnung:
- Gelb: Wohnbauflächen
- Orange: Gemischte Bauflächen
- Lila: Gewerbliche Bauflächen
- Grau: Sonderbauflächen
- Hellrot: Straßenverkehrsflächen
- Hellgrün: Öffentliche Grünflächen
- Dunkelgrün: Private Grünflächen
- Blau: Wasserflächen
- Braun: Flächen für die Landwirtschaft
- Dunkelgrün mit Baumdarstellung: Waldflächen
Diese Farbgebung erleichtert das schnelle Erfassen der geplanten Nutzungen. Zusätzlich werden oft Schraffuren oder Symbole verwendet, um weitere Details zu kennzeichnen.