Beilngries ist eine Stadt im oberbayerischen Landkreis Eichstätt und ein staatlich anerkannter Erholungsort.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
9993 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
92339, 92345
Vorwahl
08461
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Biberbach, Gösselthal, Grampersdorf, Hirschberg, Kaldorf, Kevenhll, Oberndorf, Schweigersdorf, Wiesenhofen, Biberbach, Gösselthal, Grampersdorf, Hirschberg, Kaldorf, Kevenhüll, Oberndorf, Schweigersdorf, Wiesenhofen
Gemeinde Beilngries – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
13:30 - 16:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Beilngries wurde der Bebauungsplan Nr. 103 "Sondergebiet bei der Seefigur" verabschiedet, der eine neue Fläche für das Volksfest und andere Veranstaltungen ausweist. Diese Fläche umfasst technische Infrastruktur und Abstellbereiche für Schausteller.
Der alte Volksfestplatz wird für eine zukunftsweisende Wohnbebauung genutzt, basierend auf dem Bebauungsplan "Wohnen am ehemaligen Volksfestplatz", der im Mai 2021 verabschiedet wurde. Dieses Gebiet soll ein lebendiges Wohngebiet mit modernen Wohnformen und nachhaltigem Bauen werden.
Zusätzlich gibt es verschiedene andere Bebauungspläne in verschiedenen Teilen der Stadt, wie den qualifizierten Bebauungsplan Nr. 75 "Wohnen am ehemaligen Volksfestplatz" und den qualifizierten Bebauungsplan Nr. 103 "Bei der Seefigur".
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.