Beilngries ist eine Stadt im oberbayerischen Landkreis Eichstätt und ein staatlich anerkannter Erholungsort.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
9993 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
92339, 92345
Vorwahl
08461
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Biberbach, Gösselthal, Grampersdorf, Hirschberg, Kaldorf, Kevenhll, Oberndorf, Schweigersdorf, Wiesenhofen, Biberbach, Gösselthal, Grampersdorf, Hirschberg, Kaldorf, Kevenhüll, Oberndorf, Schweigersdorf, Wiesenhofen
Gemeinde Beilngries – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
13:30 - 16:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Beilngries wurde der Bebauungsplan Nr. 103 "Sondergebiet bei der Seefigur" verabschiedet, der eine neue Fläche für das Volksfest und andere Veranstaltungen ausweist. Diese Fläche umfasst technische Infrastruktur und Abstellbereiche für Schausteller.
Der alte Volksfestplatz wird für eine zukunftsweisende Wohnbebauung genutzt, basierend auf dem Bebauungsplan "Wohnen am ehemaligen Volksfestplatz", der im Mai 2021 verabschiedet wurde. Dieses Gebiet soll ein lebendiges Wohngebiet mit modernen Wohnformen und nachhaltigem Bauen werden.
Zusätzlich gibt es verschiedene andere Bebauungspläne in verschiedenen Teilen der Stadt, wie den qualifizierten Bebauungsplan Nr. 75 "Wohnen am ehemaligen Volksfestplatz" und den qualifizierten Bebauungsplan Nr. 103 "Bei der Seefigur".
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.