Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Abensberg

Abensberg ( Aussprache?/i) ist eine Kleinstadt im niederbayerischen Landkreis Kelheim, die etwa 30 Kilometer südwestlich von Regensburg, 40 Kilometer östlich von Ingolstadt, 50 Kilometer nordwestlich von Landshut und gut 100 Kilometer nördlich von München liegt.
Bundesland
Regierungsbezirk
Niederbayern
Landkreis
Einwohner
14.284 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
93326
Vorwahl
09443
Adresse der Stadtverwaltung
Stadtplatz 1, 93326 Abensberg
Stadtplatz 1, 93326 Abensberg 93326 Bayern DE
Website
Ortsteile
Abensberg, Aumhle, Aunkofen, Badhaus, Gaden, Gilla, Schillhof, Schwaighausen, Sittling, Aumühle, Aunkofen, Badhaus, Gaden, Gilla, Schillhof, Schwaighausen, Sittling
Gemeinde Abensberg – Öffnungszeiten
  • Montag: 08:00 - 12:00
  • Dienstag: 08:00 - 12:00
  • Mittwoch: 08:00 - 12:00
  • Donnerstag: 08:00 - 12:00
  • Freitag: 08:00 - 12:00
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen
- Erschließungsarbeiten im Baugebiet Sandharlanden-West II beginnen im September 2024 und sollen bis 30. September 2025 abgeschlossen sein. Es entstehen 19 Einfamilienhaus- und 6 Doppelhausparzellen mit Größen zwischen 374 und 885 qm. Der Preis beträgt 300 EUR/qm, und alle Grundstücke werden mit einem Bauzwang von fünf Jahren veräußert.

- Im Baugebiet Gaden Süd an der Kreisstraße von Abensberg Richtung Hörlbach haben die Bauarbeiten begonnen, nachdem das Projekt die letzte Hürde genommen hat.

- In der Harlandener Straße soll auf dem Areal eines bisherigen Gewerbebetriebs ein Mehrfamilienhaus mit fünf Wohneinheiten entstehen.

FAQ

Kann ein Bebauungsplan geändert werden?

Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:

  • Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
  • Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
  • Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
  • Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten

Das Änderungsverfahren umfasst:

  1. Aufstellungsbeschluss
  2. Erarbeitung des Änderungsentwurfs
  3. Öffentlichkeitsbeteiligung
  4. Abwägung der Stellungnahmen
  5. Satzungsbeschluss
  6. Bekanntmachung

In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.

Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?

Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:

  • Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
  • Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
  • Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet

Erlassen wird sie:

  • Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
  • Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
  • Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde

Dauer:

  • Zunächst zwei Jahre
  • Verlängerbar um ein Jahr
  • In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr

Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.

Bebauungsplan Abensberg