Abensberg ( Aussprache?/i) ist eine Kleinstadt im niederbayerischen Landkreis Kelheim, die etwa 30 Kilometer südwestlich von Regensburg, 40 Kilometer östlich von Ingolstadt, 50 Kilometer nordwestlich von Landshut und gut 100 Kilometer nördlich von München liegt.
Bundesland
Regierungsbezirk
Niederbayern
Landkreis
Einwohner
14.284 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
93326
Vorwahl
09443
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Abensberg, Aumhle, Aunkofen, Badhaus, Gaden, Gilla, Schillhof, Schwaighausen, Sittling, Aumühle, Aunkofen, Badhaus, Gaden, Gilla, Schillhof, Schwaighausen, Sittling
Gemeinde Abensberg – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Erschließungsarbeiten im Baugebiet Sandharlanden-West II beginnen im September 2024 und sollen bis 30. September 2025 abgeschlossen sein. Es entstehen 19 Einfamilienhaus- und 6 Doppelhausparzellen mit Größen zwischen 374 und 885 qm. Der Preis beträgt 300 EUR/qm, und alle Grundstücke werden mit einem Bauzwang von fünf Jahren veräußert.
- Im Baugebiet Gaden Süd an der Kreisstraße von Abensberg Richtung Hörlbach haben die Bauarbeiten begonnen, nachdem das Projekt die letzte Hürde genommen hat.
- In der Harlandener Straße soll auf dem Areal eines bisherigen Gewerbebetriebs ein Mehrfamilienhaus mit fünf Wohneinheiten entstehen.
FAQ
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.