Bergkirchen ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Dachau.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
7755 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
85232
Vorwahl
08131
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Bibereck, Facha, Feldgeding, Jägerplatz, Oberlbbe, Siedinghausen, Wallcke, Wolferdingsen, Bibereck, Facha, Feldgeding, Jägerplatz, Oberlübbe, Siedinghausen, Wallücke, Wolferdingsen
Gemeinde Bergkirchen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 16:00
- Dienstag: 08:00 - 16:00
- Mittwoch: 08:00 - 16:00
- Donnerstag: 08:00 - 16:00
- Freitag: 08:00 - 14:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Derzeit befinden sich keine Bauleitpläne in Bergkirchen im Aufstellungsverfahren. Die Gemeinde hat jedoch über die Gewerbegebietsentwicklung und Planungen zur Windkraft im Landkreis Dachau informiert, aber diese Themen sind nicht direkt mit dem Bebauungsplan in Bergkirchen verbunden.
FAQ
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.
Was sind die typischen Darstellungen in einem Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan enthält typischerweise folgende Darstellungen:
- Wohnbauflächen
- Gemischte Bauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Sonderbauflächen (z.B. Einkaufszentren, Hochschulen)
- Grünflächen
- Waldflächen
- Landwirtschaftliche Flächen
- Verkehrsflächen
- Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
- Wasserflächen
- Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
Diese Darstellungen geben einen Überblick über die geplante Nutzung des gesamten Gemeindegebiets.