Sie gehört zur Region Stuttgart (bis 1992 Region Mittlerer Neckar) und zur europäischen Metropolregion Stuttgart. Seit dem 18
Bundesland
Baden-Württemberg
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
12.772 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
74354
Vorwahl
07143
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Husarenhof, Husarenhof
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:00
Dienstag: 08:00 - 12:00
Mittwoch: 08:00 - 12:00
Donnerstag: 08:00 - 12:00
Freitag: 08:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
Der Besigheimer Gemeinderat hat dem städtebaulichen Entwurf für das Neubaugebiet Luisenhöfe auf dem Areal der Alten Ziegelei zugestimmt, jedoch mit Einschränkungen für den Investor. Die Firma Layher plant dort ein Wohnquartier für mehrere Hundert Menschen zu bauen, was im Ort nicht unumstritten ist. Eine Infoveranstaltung im November und eine Gemeinderatssitzung im Dezember 2023 zeigten das große Interesse und die Diskussionen der Bürger.
Der rechtwirksame Flächennutzungsplan 2020-2035 weist für das Plangebiet eine Wohnbaufläche aus.
FAQ
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.