Bestensee ist eine Gemeinde im Landkreis Dahme-Spreewald im Land Brandenburg der Bundesrepublik Deutschland.
Bundesland
Landkreis
Dahme-Spreewald
Einwohner
8752 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
15741
Vorwahl
033763
Adresse der Gemeinde
Website
Gemeinde Bestensee – Öffnungszeiten
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Die Gemeindevertretung von Bestensee hatSeveral Bebauungspläne beschlossen:
- Der Entwurf zur 5. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) für die Errichtung einer Markthalle in Pätz wurde gebilligt und die Öffentlichkeit sowie planungsberührte Behörden werden beteiligt.
- Ein Bebauungsplan für das Wohngebiet und die Erweiterung der Waldkita Pätz / Fernstraße wurde beschlossen, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung der Waldkita und die Entwicklung eines allgemeinen Wohngebietes zu schaffen.
- Ein vorhabenbezogener Bebauungsplan für die Residenz am Waldesrand Köriser Straße in Bestensee wurde eingeleitet, der eine kleinteilige Wohnbebauung vorsieht.
FAQ
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.