Bestensee ist eine Gemeinde im Landkreis Dahme-Spreewald im Land Brandenburg der Bundesrepublik Deutschland.
Bundesland
Landkreis
Dahme-Spreewald
Einwohner
8752 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
15741
Vorwahl
033763
Adresse der Gemeinde
Website
Gemeinde Bestensee – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
Die Gemeindevertretung von Bestensee hatSeveral Bebauungspläne beschlossen:
- Der Entwurf zur 5. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) für die Errichtung einer Markthalle in Pätz wurde gebilligt und die Öffentlichkeit sowie planungsberührte Behörden werden beteiligt.
- Ein Bebauungsplan für das Wohngebiet und die Erweiterung der Waldkita Pätz / Fernstraße wurde beschlossen, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung der Waldkita und die Entwicklung eines allgemeinen Wohngebietes zu schaffen.
- Ein vorhabenbezogener Bebauungsplan für die Residenz am Waldesrand Köriser Straße in Bestensee wurde eingeleitet, der eine kleinteilige Wohnbebauung vorsieht.
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.