Biesenthal ist eine zum Amt Biesenthal-Barnim gehörige Stadt im Landkreis Barnim in Brandenburg.
Bundesland
Brandenburg
Landkreis
Barnim
Einwohner
6101 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
16359
Vorwahl
03337
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Öffnungszeiten
Montag: Geschlossen
Dienstag: 09:00 - 12:00
14:00 - 17:00
Mittwoch: Geschlossen
Donnerstag: 09:00 - 12:00
Freitag: 09:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Biesenthal betreffen vor allem die Planungen für Photovoltaik-Freiflächenanlagen in den umliegenden Gemeinden.
- In der Gemeinde Breydin wird der Bebauungsplan für eine Photovoltaik-Freiflächenanlage in Klobbicke vorbereitet, einschließlich der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes und der Änderung des Landschaftsplanes. Die Vorentwürfe wurden im Oktober und November 2024 öffentlich ausgelegt.
- In der Gemeinde Sydower Fließ ist der Bebauungsplan für eine Photovoltaik-Freiflächenanlage in Tempelfelde bereits in Kraft getreten, nachdem die Gemeindevertretung den Plan im April 2024 beschlossen hat.
Zusätzlich gibt es Pläne für städtische Entwicklungen in Biesenthal, wie den Neubau einer Verwaltung und Wohn- und Geschäftsgebäude an der Rüdnitzer Straße, aber diese sind nicht die neuesten Entwicklungen.
FAQ
Welche Rolle spielt der Flächennutzungsplan in der Stadtplanung?
Der Flächennutzungsplan (FNP) spielt eine zentrale Rolle in der Stadtplanung:
- Leitbild: Er stellt das städtebauliche Entwicklungskonzept für die Gesamtgemeinde dar.
- Koordination: Koordiniert verschiedene Nutzungsansprüche an den Boden.
- Vorbereitung: Bildet die Grundlage für detailliertere Bebauungspläne.
- Langfristigkeit: Plant die Entwicklung für 10-15 Jahre voraus.
- Abstimmung: Fördert die Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden.
- Bürgerbeteiligung: Ermöglicht frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit.
Der FNP ist ein wichtiges Instrument für eine nachhaltige und geordnete Stadtentwicklung.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.