Biesenthal ist eine zum Amt Biesenthal-Barnim gehörige Stadt im Landkreis Barnim in Brandenburg.
Bundesland
Brandenburg
Landkreis
Barnim
Einwohner
6101 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
16359
Vorwahl
03337
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Öffnungszeiten
Montag: Geschlossen
Dienstag: 09:00 - 12:00
14:00 - 17:00
Mittwoch: Geschlossen
Donnerstag: 09:00 - 12:00
Freitag: 09:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Biesenthal betreffen vor allem die Planungen für Photovoltaik-Freiflächenanlagen in den umliegenden Gemeinden.
- In der Gemeinde Breydin wird der Bebauungsplan für eine Photovoltaik-Freiflächenanlage in Klobbicke vorbereitet, einschließlich der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes und der Änderung des Landschaftsplanes. Die Vorentwürfe wurden im Oktober und November 2024 öffentlich ausgelegt.
- In der Gemeinde Sydower Fließ ist der Bebauungsplan für eine Photovoltaik-Freiflächenanlage in Tempelfelde bereits in Kraft getreten, nachdem die Gemeindevertretung den Plan im April 2024 beschlossen hat.
Zusätzlich gibt es Pläne für städtische Entwicklungen in Biesenthal, wie den Neubau einer Verwaltung und Wohn- und Geschäftsgebäude an der Rüdnitzer Straße, aber diese sind nicht die neuesten Entwicklungen.
FAQ
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.