Birnbach ist eine Ortsgemeinde im Landkreis Altenkirchen (Westerwald) in Rheinland-Pfalz
Bundesland
Landkreis
Einwohner
624 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
57612
Vorwahl
02681
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
Aicha, Armstetten, Aunham, Bleichenbach, Edmhle, Gigler, Gries, Grottham, Haberling, Hofer, Holzhäuser, Holzmannhäuser, Kager, Kainerding, Kirchberg, Kynoten, Leithen, Lengham, Luderbach, Neudau, Neudeck, Oberbirnbach, Oberndorf, Obertattenbach, Schatzbach, Schwaibach, Schwertling, Steina, Untertattenbach, Winkl, Aicha, Armstetten, Aunham, Bleichenbach, Edmühle, Gigler, Gries, Grottham, Haberling, Hofer
Gemeinde Birnbach – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
14:00 - 15:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?
Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:
- GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
- GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen
Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.
Was ist ein qualifizierter Bebauungsplan?
Ein qualifizierter Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der mindestens folgende Festsetzungen enthält:
- Art der baulichen Nutzung
- Maß der baulichen Nutzung
- Überbaubare Grundstücksflächen
- Örtliche Verkehrsflächen
Qualifizierte Bebauungspläne ermöglichen:
- Eine detaillierte Steuerung der städtebaulichen Entwicklung
- Die Beurteilung von Bauvorhaben direkt auf Grundlage des Plans
- Einen vereinfachten Genehmigungsprozess für Bauvorhaben
Sie bieten ein hohes Maß an Planungssicherheit für Gemeinden und Bauherren.