Wittibreut ist eine Gemeinde im niederbayerischen Landkreis Rottal-Inn
Bundesland
Regierungsbezirk
Niederbayern
Landkreis
Rottal-Inn
Einwohner
1978 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
84384
Vorwahl
08574
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Aiden, Altersberg, Bachmann, Brauching, Bröcklöd, Buch, Dienersberg, Eben, Ed,GemNeukirchen, Ed,GemWittibreut, Ellersberg, Englbernöd, Fatzöd, Freiöd, Friedlöd, Fuchseck, Frkl, Geisberg, Ginham, Grndwrm, Gschöd, Gutlersberg, Haberzagl, Haid, Hochoest, Höhberg, Hötz, Hötzl, Hof, Hofstetten, Hohenthann, Holzen, Hub, Hundbalgn, Hundsberg, Hutting, Imerlsöd, Kerneigen, Kienberg, Kiening
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Wittibreut, Hauptstraße 4, 84329 Wittibreut
2. Landratsamt Rottal-Inn, Mitterweg 24, 84367 Tann
3. Ortsgericht Wittibreut, Hauptstraße 10, 84329 Wittibreut
Gemeinde Wittibreut – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was bedeuten die verschiedenen Farben in einem Bebauungsplan?
Die Farben in einem Bebauungsplan haben eine standardisierte Bedeutung gemäß der Planzeichenverordnung:
- Gelb: Wohnbauflächen
- Orange: Gemischte Bauflächen
- Lila: Gewerbliche Bauflächen
- Grau: Sonderbauflächen
- Hellrot: Straßenverkehrsflächen
- Hellgrün: Öffentliche Grünflächen
- Dunkelgrün: Private Grünflächen
- Blau: Wasserflächen
- Braun: Flächen für die Landwirtschaft
- Dunkelgrün mit Baumdarstellung: Waldflächen
Diese Farbgebung erleichtert das schnelle Erfassen der geplanten Nutzungen. Zusätzlich werden oft Schraffuren oder Symbole verwendet, um weitere Details zu kennzeichnen.
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.