Reut ist eine Gemeinde im niederbayerischen Landkreis Rottal-Inn und ein Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Tann.
Bundesland
Regierungsbezirk
Niederbayern
Landkreis
Rottal-Inn
Einwohner
1680 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
84367
Vorwahl
08572
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
Alfrased, Altfalterer, Aschen, Blindenthal, Blml, Edermanning, Geiger, Haghub, Haid, Hammersberg, Hinternberg, Hurnaus, Kronhub, Lehrl, Leiten, Madl, MaieraHof, March, Mooshäusl, Nußbaum, Oberwimm, Pfarrhof, Ranner, Rappl, Schachten, Schöderl, Stalled, Stilk, Straß, Weiermaier, Weiß, Willenbach, Zweckberg, Alfrased, Altfalterer, Aschen, Blindenthal, Blüml, Edermanning, Geiger
Adressen:
1. Stadtverwaltung Reutlingen, Wilhelmstraße 123, 72760 Reutlingen
2. Landratsamt Reutlingen, Wilhelmstraße 7, 72762 Reutlingen
3. Finanzamt Reutlingen, Gustav-Groß-Straße 30, 72760 Reutlingen
Gemeinde Reut – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Ausschuss für Technik und Umwelt (ATU) hat sich für eine Änderung des Bebauungsplans im Gebiet Lauwiesen in Ruit ausgesprochen, um das Mischgebiet in ein allgemeines Wohngebiet umzuwandeln. Dies soll innerörtliche Nachverdichtung und die Schaffung von Wohnraum ermöglichen, insbesondere nahe der Stadtbahnhaltestelle. Bestehende Gewerbebetriebe fallen unter Bestandsschutz, während nicht störende Gewerbe und Läden weiterhin zulässig sind. Eine artenschutzrechtliche Vorprüfung wurde durchgeführt, und Ausgleichsmaßnahmen für Brut- und Nistplätze von Vögeln und Fledermäusen sind geplant.
FAQ
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.