Bleckede [.mw-parser-output .IPA a{text-decoration:none}ˈbleːkədə] ist eine Kleinstadt zu beiden Seiten der Elbe im Landkreis Lüneburg in Niedersachsen.
Bundesland
Landkreis
Einwohner
9613 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
21354, 19273Vorlage:Infobox Gemeinde in Deutschland/Wartung/PLZ enthält Text
Vorwahlen
038844, 05852, 05853, 05854, 05857
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Bleckedermoor, Heisterbusch, Bleckedermoor, Heisterbusch
Gemeinde Bleckede – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Bleckede sind aktuell several Bebauungspläne in verschiedenen Stadien der Planung und Umsetzung. Hierzu gehören:
- Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 35 „Am Forstgraben“ mit örtlicher Bauvorschrift, der bereits in Kraft getreten ist.
- Der Bebauungsplan „Klevergarten“, für den verschiedene Unterlagen und Anlagen verfügbar sind.
- Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 32 "Marschdeich", der mit umfangreichen Begründungen und Anlagen ausgestattet ist.
- Der Bebauungsplan „Auf dem Raden“ im Ortsteil Karze, der sich in der frühzeitigen Beteiligung befindet und eine kleinteilige, behutsame Siedlungsentwicklung in mehreren Bauabschnitten vorsieht.
FAQ
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.