Borgholzhausen ist eine kreisangehörige Stadt des Kreises Gütersloh in Nordrhein-Westfalen (Deutschland).
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
9001 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
33829
Vorwahl
05425
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Barnhausen, Berghausen, Cleve, Hamlingdorf, Holtfeld, Ostbarthausen, Wichlinghausen, Barnhausen, Berghausen, Cleve, Hamlingdorf, Holtfeld, Ostbarthausen, Wichlinghausen
Gemeinde Borgholzhausen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 12:30
- Dienstag: 08:30 - 12:30
- Mittwoch: 08:30 - 12:30
14:00 - 15:00
- Donnerstag: 08:30 - 12:30
- Freitag: 08:30 - 12:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Borgholzhausen sindSeveral neuerliche Entwicklungen und Planungen im Bereich der Bebauungspläne zu verzeichnen:
- Die im Bebauungsplan Enkefeld östlich des Kreisverkehrs geschaffenen Kleingewerbeflächen sind inzwischen komplett vermarktet, vornehmlich an kleine Unternehmer aus Borgholzhausen.
- Es gibt derzeit keine verfügbaren Gewerbeflächen mehr für die Ansiedlung kleinerer lokaler Betriebe; alle Flächen am Nienkamp und an der Industriestraße sind vermarktet.
- Ein Bauleitplanverfahren für den südlichen Siedlungsraum der Stadt wurde mit umfassender Bürgerbeteiligung eingeleitet, um kleinere Gewerbeflächen zu erschließen und den Hermannsweg attraktiver zu gestalten.
- Der Regionalplan OWL 2035/40 sieht die Ausweisung neuer Industrie- und Gewerbeflächen vor, insbesondere an verkehrsgünstigen Standorten wie der A33-Anschlussstelle, wobei ökologische und landschaftsschutzrelevante Aspekte berücksichtigt werden müssen.
- Das interkommunale Gewerbegebiet IBV wird weiterentwickelt, mit Plänen für eine Erweiterung südöstlich des Autobahnknotens und umfassenden Eingrünungen und Abstandsflächen.
FAQ
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.