Borgholzhausen ist eine kreisangehörige Stadt des Kreises Gütersloh in Nordrhein-Westfalen (Deutschland).
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
9001 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
33829
Vorwahl
05425
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Barnhausen, Berghausen, Cleve, Hamlingdorf, Holtfeld, Ostbarthausen, Wichlinghausen, Barnhausen, Berghausen, Cleve, Hamlingdorf, Holtfeld, Ostbarthausen, Wichlinghausen
Gemeinde Borgholzhausen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 12:30
- Dienstag: 08:30 - 12:30
- Mittwoch: 08:30 - 12:30
14:00 - 15:00
- Donnerstag: 08:30 - 12:30
- Freitag: 08:30 - 12:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Borgholzhausen sindSeveral neuerliche Entwicklungen und Planungen im Bereich der Bebauungspläne zu verzeichnen:
- Die im Bebauungsplan Enkefeld östlich des Kreisverkehrs geschaffenen Kleingewerbeflächen sind inzwischen komplett vermarktet, vornehmlich an kleine Unternehmer aus Borgholzhausen.
- Es gibt derzeit keine verfügbaren Gewerbeflächen mehr für die Ansiedlung kleinerer lokaler Betriebe; alle Flächen am Nienkamp und an der Industriestraße sind vermarktet.
- Ein Bauleitplanverfahren für den südlichen Siedlungsraum der Stadt wurde mit umfassender Bürgerbeteiligung eingeleitet, um kleinere Gewerbeflächen zu erschließen und den Hermannsweg attraktiver zu gestalten.
- Der Regionalplan OWL 2035/40 sieht die Ausweisung neuer Industrie- und Gewerbeflächen vor, insbesondere an verkehrsgünstigen Standorten wie der A33-Anschlussstelle, wobei ökologische und landschaftsschutzrelevante Aspekte berücksichtigt werden müssen.
- Das interkommunale Gewerbegebiet IBV wird weiterentwickelt, mit Plänen für eine Erweiterung südöstlich des Autobahnknotens und umfassenden Eingrünungen und Abstandsflächen.
FAQ
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.