Borgholzhausen ist eine kreisangehörige Stadt des Kreises Gütersloh in Nordrhein-Westfalen (Deutschland).
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
9001 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
33829
Vorwahl
05425
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Barnhausen, Berghausen, Cleve, Hamlingdorf, Holtfeld, Ostbarthausen, Wichlinghausen, Barnhausen, Berghausen, Cleve, Hamlingdorf, Holtfeld, Ostbarthausen, Wichlinghausen
Gemeinde Borgholzhausen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 12:30
- Dienstag: 08:30 - 12:30
- Mittwoch: 08:30 - 12:30
14:00 - 15:00
- Donnerstag: 08:30 - 12:30
- Freitag: 08:30 - 12:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Borgholzhausen sindSeveral neuerliche Entwicklungen und Planungen im Bereich der Bebauungspläne zu verzeichnen:
- Die im Bebauungsplan Enkefeld östlich des Kreisverkehrs geschaffenen Kleingewerbeflächen sind inzwischen komplett vermarktet, vornehmlich an kleine Unternehmer aus Borgholzhausen.
- Es gibt derzeit keine verfügbaren Gewerbeflächen mehr für die Ansiedlung kleinerer lokaler Betriebe; alle Flächen am Nienkamp und an der Industriestraße sind vermarktet.
- Ein Bauleitplanverfahren für den südlichen Siedlungsraum der Stadt wurde mit umfassender Bürgerbeteiligung eingeleitet, um kleinere Gewerbeflächen zu erschließen und den Hermannsweg attraktiver zu gestalten.
- Der Regionalplan OWL 2035/40 sieht die Ausweisung neuer Industrie- und Gewerbeflächen vor, insbesondere an verkehrsgünstigen Standorten wie der A33-Anschlussstelle, wobei ökologische und landschaftsschutzrelevante Aspekte berücksichtigt werden müssen.
- Das interkommunale Gewerbegebiet IBV wird weiterentwickelt, mit Plänen für eine Erweiterung südöstlich des Autobahnknotens und umfassenden Eingrünungen und Abstandsflächen.
FAQ
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.