Borgholzhausen ist eine kreisangehörige Stadt des Kreises Gütersloh in Nordrhein-Westfalen (Deutschland).
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
9001 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
33829
Vorwahl
05425
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Barnhausen, Berghausen, Cleve, Hamlingdorf, Holtfeld, Ostbarthausen, Wichlinghausen, Barnhausen, Berghausen, Cleve, Hamlingdorf, Holtfeld, Ostbarthausen, Wichlinghausen
Gemeinde Borgholzhausen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 12:30
- Dienstag: 08:30 - 12:30
- Mittwoch: 08:30 - 12:30
14:00 - 15:00
- Donnerstag: 08:30 - 12:30
- Freitag: 08:30 - 12:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Borgholzhausen sindSeveral neuerliche Entwicklungen und Planungen im Bereich der Bebauungspläne zu verzeichnen:
- Die im Bebauungsplan Enkefeld östlich des Kreisverkehrs geschaffenen Kleingewerbeflächen sind inzwischen komplett vermarktet, vornehmlich an kleine Unternehmer aus Borgholzhausen.
- Es gibt derzeit keine verfügbaren Gewerbeflächen mehr für die Ansiedlung kleinerer lokaler Betriebe; alle Flächen am Nienkamp und an der Industriestraße sind vermarktet.
- Ein Bauleitplanverfahren für den südlichen Siedlungsraum der Stadt wurde mit umfassender Bürgerbeteiligung eingeleitet, um kleinere Gewerbeflächen zu erschließen und den Hermannsweg attraktiver zu gestalten.
- Der Regionalplan OWL 2035/40 sieht die Ausweisung neuer Industrie- und Gewerbeflächen vor, insbesondere an verkehrsgünstigen Standorten wie der A33-Anschlussstelle, wobei ökologische und landschaftsschutzrelevante Aspekte berücksichtigt werden müssen.
- Das interkommunale Gewerbegebiet IBV wird weiterentwickelt, mit Plänen für eine Erweiterung südöstlich des Autobahnknotens und umfassenden Eingrünungen und Abstandsflächen.
FAQ
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.