Bornhöved ist eine Gemeinde im Kreis Segeberg in Schleswig-Holstein.
Bundesland
Schleswig-Holstein
Kreis
Segeberg
Einwohner
3356 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
24619
Vorwahl
04323
Adresse der Amtsverwaltung
Website
Ortsteile
Altenrade, AmStromberg, Böhren, Dänenbrook, Dreikronen, Griesenbötel, Großenmoor, Hoffnung, Hollenbek, Hollenbekerholz, Hornshof, Kamerun, Klus, Kongo, Neuenrade, Rendswührenerfeld, Rendswührenermühle, Sanden, Schipphorst, Schipphorsterfeld, Schönböken, Schwarzekate, Seeraden, Tarbekerhof, Viehbrook, Vier, Vorhof, Voßacker, Willingshöfen, Wischsegen, Wühren
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00
Dienstag: 09:00 - 12:00
Mittwoch: 09:00 - 12:00
Donnerstag: 09:00 - 12:00
Freitag: 09:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist ein einfacher Bebauungsplan?
Ein einfacher Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der nicht alle Mindestfestsetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans enthält. Charakteristika sind:
- Er regelt nur einzelne Aspekte der städtebaulichen Ordnung.
- Fehlende Festsetzungen werden nach § 34 oder § 35 BauGB beurteilt.
- Er wird oft in bereits bebauten Gebieten eingesetzt, um bestehende Strukturen zu erhalten oder behutsam weiterzuentwickeln.
Einfache Bebauungspläne bieten mehr Flexibilität, erfordern aber eine sorgfältigere Prüfung bei Bauanträgen.
Was sind die typischen Inhalte eines Bebauungsplans?
Ein Bebauungsplan enthält typischerweise:
- Planzeichnung: Graphische Darstellung der Festsetzungen
- Textliche Festsetzungen: Ergänzende Regelungen zur Planzeichnung
- Begründung: Erläuterung der Planungsziele und -inhalte
- Umweltbericht: Darstellung der Umweltauswirkungen der Planung
Typische Festsetzungen umfassen:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl)
- Bauweise (z.B. offene oder geschlossene Bauweise)
- Überbaubare Grundstücksflächen (Baugrenzen, Baulinien)
- Verkehrsflächen
- Grünflächen und Pflanzgebote
- Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf