Freudenberg, Gröhnwohld, Ihlkamp und Muggesfelderheide liegen im Gemeindegebiet
Bundesland
Kreis
Segeberg
Einwohner
582 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
23813
Vorwahlen
04557, 04555
Adresse der Amtsverwaltung
Website
Ortsteile
Freudenberg, Hohlegruft, Hornbrook, Ihlkamp, Khlkamp, Muggesfelde, Runderberg, Ziegelkoppel, Freudenberg, Hohlegruft, Hornbrook, Ihlkamp, Kühlkamp, Muggesfelde, Runderberg, Ziegelkoppel
Adressen:
1. Gemeinde Nehms, Am Markt 1, 23863 Nehms
2. Amtsverwaltung Bad Oldesloe, Bäckerstraße 2, 23843 Bad Oldesloe
3. Kreisverwaltung Stormarn, Hamburger Straße 24, 23843 Bad Oldesloe
Gemeinde Nehms – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Wie oft wird ein Flächennutzungsplan aktualisiert?
Die Aktualisierung eines Flächennutzungsplans erfolgt:
- Bei Bedarf: Wenn sich Rahmenbedingungen oder Ziele ändern
- Regelmäßige Überprüfung: Meist alle 10-15 Jahre
- Teilfortschreibungen: Für einzelne Bereiche oder Themen
- Gesamtfortschreibung: Bei umfassendem Änderungsbedarf
Faktoren, die eine Aktualisierung auslösen können:
- Demographischer Wandel
- Wirtschaftliche Entwicklungen
- Neue gesetzliche Vorgaben
- Veränderte Umweltbedingungen
Eine regelmäßige Anpassung stellt sicher, dass der FNP ein aktuelles Planungsinstrument bleibt.
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.