Bredenbek ist eine Gemeinde im Kreis Rendsburg-Eckernförde in Schleswig-Holstein
Bundesland
Kreis
Rendsburg-Eckernförde
Einwohner
1544 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
24796
Vorwahl
04334
Adresse der Amtsverwaltung
Website
Ortsteile
Bredenbekermoor, Georgental, Hornsmhlen, Kleinkönigsförde, Kronsburg, Kronsburg,Bahnhof, Langkoppel, Lappland, Nehmten,Ziegelei, Neunordsee, Pehmerfelde, Pehmerhof, Rolfshörn, Rolfshörnerholz, Rolfshörnermoor, Schönhagen, Schornsteinkate, Seekate, Stadtbek, Bredenbekermoor, Georgental, Hornsmühlen, Kleinkönigsförde, Kronsburg, Langkoppel, Lappland, Neunordsee, Pehmerfelde, Pehmerhof, Rolfshörn, Rolfshörnerholz, Rolfshörnermoor, Schönhagen, Schornsteinkate, Seekate, Stadtbek
Gemeinde Bredenbek – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Warum sind Bebauungspläne und Flächennutzungspläne wichtig?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne sind aus mehreren Gründen wichtig:
- Steuerung der Stadtentwicklung: Ermöglichen eine geordnete und nachhaltige städtebauliche Entwicklung
- Rechtssicherheit: Schaffen klare Regeln für Bauvorhaben und minimieren Konflikte
- Interessenausgleich: Berücksichtigen verschiedene Interessen wie Wohnen, Gewerbe und Umweltschutz
- Infrastrukturplanung: Ermöglichen vorausschauende Planung von Verkehr, Versorgung und öffentlichen Einrichtungen
- Umwelt- und Klimaschutz: Können Grünflächen sichern und umweltfreundliche Bauweisen fördern
- Wirtschaftsförderung: Können Flächen für Gewerbe und Industrie bereitstellen und so die lokale Wirtschaft fördern
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.