Brüggen ist eine Gemeinde in der Region Niederrhein im Westen des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen und eine kreisangehörige Gemeinde des Kreises Viersen im Regierungsbezirk Düsseldorf
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
15.907 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
41379
Vorwahlen
02163, 02157
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Born, Genholt, Genrohe, Haverslohe, Lüttelbracht, Posthof, Schneebach
Gemeinde Brüggen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
14:00 - 15:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Bebauungsplan Bra/35 "Westlich der Kaldenkirchener Straße" zur Errichtung eines 3-geschossigen Mehrfamilienhauses und einer Stellplatzanlage, frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden vom 18.10.2024 bis 21.11.2024.
- Bebauungsplan Brü/15D "Gewerbegebiet Weihersfeld" für produzierendes Gewerbe, erneute förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit vom 18.10.2024 bis 06.11.2024.
- Bebauungsplan Brü/50 "Östliches Weihersfeld/Borner Straße" zur Steuerung von Einzelhandelsnutzungen, förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit vom 17.05.2024 bis 21.06.2024.
FAQ
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.