Jork (niederdeutsch: Jörk) ist eine Gemeinde in Niedersachsen im Landkreis Stade an der südwestlichen Grenze zu Hamburg und das Zentrum des Alten Landes, eines der größten Obstanbaugebiete in Europa.
Bundesland
Landkreis
Einwohner
12.085 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
21635
Vorwahl
04162
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Borstel, Gehrden, Hahnöfersand, Hinterbrack, Kohlenhusen, Ladekop, Neuenschleuse, OsterLadekop, WesterLadekop, Wisch, Borstel, Gehrden, Hahnöfersand, Hinterbrack, Kohlenhusen, Ladekop, Neuenschleuse, OsterLadekop, WesterLadekop, Wisch
Adressen:
1. Gemeindebüro Jork
Hauptstraße 1
21635 Jork
2. Ordnungsamt Jork
Am Markt 1
21635 Jork
3. Finanzamt Stade
Am Schwingedeich 1
21682 Stade
Gemeinde Jork – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Es gibt keine aktuellen Nachrichten zum Bebauungsplan in Jork in den bereitgestellten Quellen. Die Quellen behandeln hauptsächlich das integrierte energetische Quartierskonzept von Jork und allgemeine aktuelle Ereignisse in der Gemeinde, aber nicht spezifische Neuerungen zu Bebauungsplänen.
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.