Börnsen ist eine Gemeinde im Kreis Herzogtum Lauenburg in Schleswig-Holstein.
Bundesland
Kreis
Herzogtum Lauenburg
Einwohner
4783 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
21039
Vorwahl
040
Adresse der Amtsverwaltung
Website
Gemeinde Börnsen – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Gemeinde Börnsen entwickelt weiter Bebauungspläne, um den großen Bedarf an Baugrundstücken zu decken. Ein neues Baugebiet ist am Fasanenweg geplant, nachdem die Pferdekoppel von einer Erbengemeinschaft verkauft wurde. Bürgermeister Tormählen informierte die Anrainer schriftlich und bat um Stellungnahmen, was zu einem transparenten Verfahren führte. Die Planungen wurden mehrmals überarbeitet, bis sie vertretbar erschienen.
Es wird darauf geachtet, dass die Infrastruktur, wie Kitas und Schulen, nicht überlastet wird und die Verkehrsströme intelligent geleitet werden. Zudem muss der Verlust an unbebauter Natur durch den Bau von neuen Gebäuden und Straßen an anderer Stelle ersetzt werden, um die Biodiversität zu erhalten.
Die Gemeinde plant auch, ein Gesamtkonzept für die Ausgleichsflächen zu erarbeiten, um die Artenvielfalt in diesen Flächen zu erhöhen und heimischen Tieren und Pflanzen Lebensräume zu bieten.
FAQ
Wie oft wird ein Flächennutzungsplan aktualisiert?
Die Aktualisierung eines Flächennutzungsplans erfolgt:
- Bei Bedarf: Wenn sich Rahmenbedingungen oder Ziele ändern
- Regelmäßige Überprüfung: Meist alle 10-15 Jahre
- Teilfortschreibungen: Für einzelne Bereiche oder Themen
- Gesamtfortschreibung: Bei umfassendem Änderungsbedarf
Faktoren, die eine Aktualisierung auslösen können:
- Demographischer Wandel
- Wirtschaftliche Entwicklungen
- Neue gesetzliche Vorgaben
- Veränderte Umweltbedingungen
Eine regelmäßige Anpassung stellt sicher, dass der FNP ein aktuelles Planungsinstrument bleibt.
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.