Bürstadt ist eine Stadt im Süden von Hessen im Kreis Bergstraße.
Bundesland
Hessen
Regierungsbezirk
Landkreis
Bergstraße
Einwohner
16.430 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
68642
Vorwahlen
06206, 06245 (Bobstadt)
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Boxheimerhof
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00
Dienstag: 09:00 - 12:00
Mittwoch: 09:00 - 12:00
Donnerstag: 09:00 - 12:00
Freitag: 09:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Bürstadt hat einen einfachen Bebauungsplan für den Bereich "Am Bibliser Pfad – Erster Teilabschnitt" geändert, um die Erweiterung eines bestehenden ALDI-Marktes zu ermöglichen. Der bestehende Markt wird von 979 m2 auf 1.200 m2 Verkaufsfläche erweitert. Diese Änderung war notwendig, da die geplante Erweiterung den Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplans aus dem Jahr 2002 widersprach. Das Verfahren erfolgt im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB und soll die örtliche Nahversorgung sichern und den Einzelhandel im Rahmen der städtischen Konzeption entwickeln.
FAQ
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.