Calau (ältere Schreibweise: Kalau), niedersorbisch Kalawa, ist eine Kleinstadt im südbrandenburgischen Landkreis Oberspreewald-Lausitz
Bundesland
Landkreis
Oberspreewald-Lausitz
Einwohner
7650 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
03205
Vorwahlen
03541, 035435 (Gollmitz, Groß-Mehßow, Radensdorf, Schrakau, Settinchen), 035439 (Groß Jehser, Zinnitz)
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Calau – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 13:00 - 17:00
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 13:00 - 16:00
- Freitag: Geschlossen
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Calau hat am 25. April 2024 das neue Wohngebiet Am Lindengarten offiziell eingeweiht. Der Bebauungsplan für dieses Gebiet wurde im November 2022 beschlossen. Es entstehen 24 Bauparzellen mit Größen von 687 bis 1.166 Quadratmetern in innenstadtnaher Lage. Die Erschließungsanlage wurde witterungsabhängig bis März 2024 fertiggestellt. Der Grundstückspreis beträgt 95 €/m2. Die Stadt sucht noch Namensvorschläge für die neue Erschließungsstraße des Wohngebietes. Die Vermarktung der Flächen läuft bereits, mit ersten Interessensbekundungen von Bauherren.
FAQ
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.