Rangsdorf ist eine amtsfreie Gemeinde im Landkreis Teltow-Fläming in Brandenburg.
Bundesland
Landkreis
Teltow-Fläming
Einwohner
11.540 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
15834
Vorwahl
033708
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Rangsdorf
Hauptstraße 1
15834 Rangsdorf
2. Einwohnermeldeamt Rangsdorf
Hauptstraße 1
15834 Rangsdorf
3. Ordnungsamt Rangsdorf
Hauptstraße 1
15834 Rangsdorf
Gemeinde Rangsdorf – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
15:00 - 18:00
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: Geschlossen
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Kosten für den Nord-Süd-Verbinder im Baugebiet BUC-36 in Rangsdorf haben sich von ursprünglich 3,8 Millionen Euro auf 7,1 Millionen Euro verdoppelt, hauptsächlich wegen der Ersatzbaustoffverordnung und zusätzlichen Maßnahmen für Artenschutz und Kampfmittelberäumung. Die Gemeinde hat höhere Zuwendungen beim Land beantragt, um die zusätzlichen Belastungen zu mindern.
Es gibt keine Verzögerungen beim Bau der Oberschule, die notfalls über die Walther-Rathenau-Straße erschlossen werden kann.
Der Bebauungsplan für das Bücker-Viertel wird weiterhin in den Ausschüssen der Gemeindevertretung diskutiert, mit fortlaufender Aktualisierung der Unterlagen und Bürgerbeteiligung.
FAQ
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.