Rangsdorf ist eine amtsfreie Gemeinde im Landkreis Teltow-Fläming in Brandenburg.
Bundesland
Brandenburg
Landkreis
Teltow-Fläming
Einwohner
11.540 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
15834
Vorwahl
033708
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Rangsdorf
Hauptstraße 1
15834 Rangsdorf
2. Einwohnermeldeamt Rangsdorf
Hauptstraße 1
15834 Rangsdorf
3. Ordnungsamt Rangsdorf
Hauptstraße 1
15834 Rangsdorf
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00
Dienstag: 09:00 - 12:00
15:00 - 18:00
Mittwoch: Geschlossen
Donnerstag: 09:00 - 12:00
Freitag: Geschlossen
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
Die Kosten für den Nord-Süd-Verbinder im Baugebiet BUC-36 in Rangsdorf haben sich von ursprünglich 3,8 Millionen Euro auf 7,1 Millionen Euro verdoppelt, hauptsächlich wegen der Ersatzbaustoffverordnung und zusätzlichen Maßnahmen für Artenschutz und Kampfmittelberäumung. Die Gemeinde hat höhere Zuwendungen beim Land beantragt, um die zusätzlichen Belastungen zu mindern.
Es gibt keine Verzögerungen beim Bau der Oberschule, die notfalls über die Walther-Rathenau-Straße erschlossen werden kann.
Der Bebauungsplan für das Bücker-Viertel wird weiterhin in den Ausschüssen der Gemeindevertretung diskutiert, mit fortlaufender Aktualisierung der Unterlagen und Bürgerbeteiligung.
FAQ
Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?
Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:
- GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
- GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen
Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.