Rangsdorf ist eine amtsfreie Gemeinde im Landkreis Teltow-Fläming in Brandenburg.
Bundesland
Landkreis
Teltow-Fläming
Einwohner
11.540 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
15834
Vorwahl
033708
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Rangsdorf
Hauptstraße 1
15834 Rangsdorf
2. Einwohnermeldeamt Rangsdorf
Hauptstraße 1
15834 Rangsdorf
3. Ordnungsamt Rangsdorf
Hauptstraße 1
15834 Rangsdorf
Gemeinde Rangsdorf – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
15:00 - 18:00
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: Geschlossen
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Kosten für den Nord-Süd-Verbinder im Baugebiet BUC-36 in Rangsdorf haben sich von ursprünglich 3,8 Millionen Euro auf 7,1 Millionen Euro verdoppelt, hauptsächlich wegen der Ersatzbaustoffverordnung und zusätzlichen Maßnahmen für Artenschutz und Kampfmittelberäumung. Die Gemeinde hat höhere Zuwendungen beim Land beantragt, um die zusätzlichen Belastungen zu mindern.
Es gibt keine Verzögerungen beim Bau der Oberschule, die notfalls über die Walther-Rathenau-Straße erschlossen werden kann.
Der Bebauungsplan für das Bücker-Viertel wird weiterhin in den Ausschüssen der Gemeindevertretung diskutiert, mit fortlaufender Aktualisierung der Unterlagen und Bürgerbeteiligung.
FAQ
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.