Sie ist Verwaltungssitz des Amtes Crivitz, dem weitere 16 Gemeinden angehören
Bundesland
Landkreis
Ludwigslust-Parchim
Einwohner
4770 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
19089
Vorwahl
03863
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Crivitz – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 17:30
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Es gibt keine Rechtskraft für den Bebauungsplan in der Neustadt von Crivitz seit 2021. Es werden Pläne für Solar- und Windenergieanlagen, insbesondere in Gebieten mit bestehenden Netzverknüpfungspunkten wie Wessin, intensiviert und genehmigt. Eine geheime Arbeitsgruppe zum Klima- und Energiemanagement, geleitet von Alexander Gamm, verhandelt über eine gemeinsame Wärmegesellschaft mit der WEMAG, einschließlich Projekten wie Biogasanlagen und Fernwärmeleitungen, ohne öffentliche Beteiligung oder Diskussionen in den Ausschüssen. Eine Absichtserklärung über diese Transaktionen wurde in geheimer Debatte diskutiert und soll innerhalb von 13 Tagen ratifiziert werden.
FAQ
Worin unterscheiden sich Bebauungsplan und Flächennutzungsplan?
Die Hauptunterschiede zwischen Bebauungsplan und Flächennutzungsplan sind:
- Detaillierungsgrad:
Bebauungsplan: Sehr detailliert, regelt konkrete Bebauung einzelner Grundstücke
Flächennutzungsplan: Grobe Richtlinien für größere Gebiete - Rechtliche Verbindlichkeit:
Bebauungsplan: Rechtsverbindlich für Bürger und Verwaltung
Flächennutzungsplan: Nur innerhalb der Verwaltung bindend - Maßstab:
Bebauungsplan: Meist 1:1000 oder 1:500
Flächennutzungsplan: Meist 1:10000 oder 1:5000 - Geltungsbereich:
Bebauungsplan: Begrenztes Gebiet
Flächennutzungsplan: Gesamtes Gemeindegebiet
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.