Cuxhaven [.mw-parser-output .IPA a{text-decoration:none}ˌkʊksˈhaːfn̩] (niederdeutsch: Cuxhoben) ist eine Stadt an der Mündung der Elbe in die Nordsee. Zugleich ist es nach Wilhelmshaven und Emden die drittgrößte Stadt an der niedersächsischen Nordseeküste sowie das größte deutsche Seeheilbad
Bundesland
Niedersachsen
Landkreis
Einwohner
48.318 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
27472, 27474, 27476, 27478
Vorwahlen
04721, 04722, 04723, 04724
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Hohelieth, Sderwisch, Hohelieth, Süder-undWesterwisch, Süderwisch
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00
Dienstag: 09:00 - 12:00
Mittwoch: 09:00 - 12:00
Donnerstag: 09:00 - 12:00
Freitag: 09:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Cuxhaven hat several Bebauungspläne in verschiedenen Phasen der Planung und Veröffentlichung:
- Der Bebauungsplan Nr. 223 „Östlich Mittelteil“ wurde vom Verwaltungsausschuss am 21. November 2024 mit Entwurfsbegründung und Umweltbericht veröffentlicht, um brachgefallene Flächen südlich der Papenstraße neu zu entwickeln und preiswerte Baugrundstücke für junge Familien zu schaffen.
- Der Bebauungsplan Nr. 226 „Anbindung Offshore-Basishafen“ wurde am 13. Juni 2024 veröffentlicht, um Planrecht für die Errichtung einer kommunalen Gewerbestraße und die Anbindung des Offshore-Basishafens an die Bundestraße 73 zu schaffen.
- Der Bebauungsplan Nr. 227 „Kita Lüdingworth“ im vereinfachten Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB) und die 144. Änderung des Flächennutzungsplanes wurden am 29. Februar 2024 beschlossen und sollen in einer frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit erörtert werden.
- Der Bebauungsplan Nr. 139 „Nördlich Lottmann ́s Brücke“ 2. Änderung und Erweiterung wurde am 29. Februar 2024 veröffentlicht, um den Neubau eines Lebensmittelmarktes und Flächen für weitere Gewerbebetriebe zu ermöglichen.
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.