Zugleich ist es nach Wilhelmshaven und Emden die drittgrößte Stadt an der niedersächsischen Nordseeküste sowie das größte deutsche Seeheilbad. Es ist Kreisstadt des gleichnamigen Landkreises in Niedersachsen und zählt entsprechend seiner Einwohnerzahl nach dem Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz zu den großen selbständigen Städten
Bundesland
Landkreis
Einwohner
48.318 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
27472, 27474, 27476, 27478
Vorwahlen
04721, 04722, 04723, 04724
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Hohelieth, Sderwisch, Hohelieth, Süder-undWesterwisch, Süderwisch
Gemeinde Cuxhaven – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Cuxhaven hat several Bebauungspläne in verschiedenen Phasen der Planung und Veröffentlichung:
- Der Bebauungsplan Nr. 223 „Östlich Mittelteil“ wurde vom Verwaltungsausschuss am 21. November 2024 mit Entwurfsbegründung und Umweltbericht veröffentlicht, um brachgefallene Flächen südlich der Papenstraße neu zu entwickeln und preiswerte Baugrundstücke für junge Familien zu schaffen.
- Der Bebauungsplan Nr. 226 „Anbindung Offshore-Basishafen“ wurde am 13. Juni 2024 veröffentlicht, um Planrecht für die Errichtung einer kommunalen Gewerbestraße und die Anbindung des Offshore-Basishafens an die Bundestraße 73 zu schaffen.
- Der Bebauungsplan Nr. 227 „Kita Lüdingworth“ im vereinfachten Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB) und die 144. Änderung des Flächennutzungsplanes wurden am 29. Februar 2024 beschlossen und sollen in einer frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit erörtert werden.
- Der Bebauungsplan Nr. 139 „Nördlich Lottmann ́s Brücke“ 2. Änderung und Erweiterung wurde am 29. Februar 2024 veröffentlicht, um den Neubau eines Lebensmittelmarktes und Flächen für weitere Gewerbebetriebe zu ermöglichen.
FAQ
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.