Otterndorf (niederdeutsch Oterndörp) ist eine niedersächsische Kleinstadt, die zugleich an der Elbmündung, an der hier in die Elbe mündenden Medem und dem Elbe-Weser-Schifffahrtsweg liegt
Bundesland
Landkreis
Einwohner
7443 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
21762
Vorwahl
04751
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Aßel, Besenhalmerteil, Beufleth, Dörringworth, HadelerBaum, ImBusch, Kampen, Kathusen, Mahrdorf, Mggendorf, Nackenbttel, Norderteil, Osterhof, Pieperbusch, Schmeelweg, Schodenbttlerteil, Sderwisch, Tivoli, Wellingsbttel, Westerwörden, Zutrift, Aßel, Besenhalmerteil, Beufleth, Dörringworth, HadelerBaum, ImBusch, Kampen, Kathusen, Kochenbüttel-Dickenhop, Mahrdorf, Müggendorf, Nackenbüttel, Norderteil, Osterhof, Pieperbusch, Schmeelweg, Schodenbüttlerteil, Süderwisch, Tivoli
Adressen:
1. Stadt Otterndorf
Am Markt 1
21762 Otterndorf
2. Einwohnermeldeamt Otterndorf
Am Markt 1
21762 Otterndorf
3. Ordnungsamt Otterndorf
Am Markt 1
21762 Otterndorf
Gemeinde Otterndorf – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
14:00 - 15:30
- Dienstag: 09:00 - 12:00
14:00 - 15:30
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
14:00 - 15:30
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
14:00 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.