Otterndorf (niederdeutsch Oterndörp) ist eine niedersächsische Kleinstadt, die zugleich an der Elbmündung, an der hier in die Elbe mündenden Medem und dem Elbe-Weser-Schifffahrtsweg liegt
Bundesland
Landkreis
Einwohner
7443 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
21762
Vorwahl
04751
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Aßel, Besenhalmerteil, Beufleth, Dörringworth, HadelerBaum, ImBusch, Kampen, Kathusen, Mahrdorf, Mggendorf, Nackenbttel, Norderteil, Osterhof, Pieperbusch, Schmeelweg, Schodenbttlerteil, Sderwisch, Tivoli, Wellingsbttel, Westerwörden, Zutrift, Aßel, Besenhalmerteil, Beufleth, Dörringworth, HadelerBaum, ImBusch, Kampen, Kathusen, Kochenbüttel-Dickenhop, Mahrdorf, Müggendorf, Nackenbüttel, Norderteil, Osterhof, Pieperbusch, Schmeelweg, Schodenbüttlerteil, Süderwisch, Tivoli
Adressen:
1. Stadt Otterndorf
Am Markt 1
21762 Otterndorf
2. Einwohnermeldeamt Otterndorf
Am Markt 1
21762 Otterndorf
3. Ordnungsamt Otterndorf
Am Markt 1
21762 Otterndorf
Gemeinde Otterndorf – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
14:00 - 15:30
- Dienstag: 09:00 - 12:00
14:00 - 15:30
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
14:00 - 15:30
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
14:00 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Wie oft wird ein Flächennutzungsplan aktualisiert?
Die Aktualisierung eines Flächennutzungsplans erfolgt:
- Bei Bedarf: Wenn sich Rahmenbedingungen oder Ziele ändern
- Regelmäßige Überprüfung: Meist alle 10-15 Jahre
- Teilfortschreibungen: Für einzelne Bereiche oder Themen
- Gesamtfortschreibung: Bei umfassendem Änderungsbedarf
Faktoren, die eine Aktualisierung auslösen können:
- Demographischer Wandel
- Wirtschaftliche Entwicklungen
- Neue gesetzliche Vorgaben
- Veränderte Umweltbedingungen
Eine regelmäßige Anpassung stellt sicher, dass der FNP ein aktuelles Planungsinstrument bleibt.
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.