Das Nordseebad Otterndorf gehört zur Samtgemeinde Land Hadeln und zum Landkreis Cuxhaven
Bundesland
Landkreis
Einwohner
7443 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
21762
Vorwahl
04751
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Aßel, Besenhalmerteil, Beufleth, Dörringworth, HadelerBaum, ImBusch, Kampen, Kathusen, Mahrdorf, Mggendorf, Nackenbttel, Norderteil, Osterhof, Pieperbusch, Schmeelweg, Schodenbttlerteil, Sderwisch, Tivoli, Wellingsbttel, Westerwörden, Zutrift, Aßel, Besenhalmerteil, Beufleth, Dörringworth, HadelerBaum, ImBusch, Kampen, Kathusen, Kochenbüttel-Dickenhop, Mahrdorf, Müggendorf, Nackenbüttel, Norderteil, Osterhof, Pieperbusch, Schmeelweg, Schodenbüttlerteil, Süderwisch, Tivoli
Adressen:
1. Stadt Otterndorf
Am Markt 1
21762 Otterndorf
2. Einwohnermeldeamt Otterndorf
Am Markt 1
21762 Otterndorf
3. Ordnungsamt Otterndorf
Am Markt 1
21762 Otterndorf
Gemeinde Otterndorf – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
14:00 - 15:30
- Dienstag: 09:00 - 12:00
14:00 - 15:30
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
14:00 - 15:30
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
14:00 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.