Das Nordseebad Otterndorf gehört zur Samtgemeinde Land Hadeln und zum Landkreis Cuxhaven
Bundesland
Landkreis
Einwohner
7443 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
21762
Vorwahl
04751
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Aßel, Besenhalmerteil, Beufleth, Dörringworth, HadelerBaum, ImBusch, Kampen, Kathusen, Mahrdorf, Mggendorf, Nackenbttel, Norderteil, Osterhof, Pieperbusch, Schmeelweg, Schodenbttlerteil, Sderwisch, Tivoli, Wellingsbttel, Westerwörden, Zutrift, Aßel, Besenhalmerteil, Beufleth, Dörringworth, HadelerBaum, ImBusch, Kampen, Kathusen, Kochenbüttel-Dickenhop, Mahrdorf, Müggendorf, Nackenbüttel, Norderteil, Osterhof, Pieperbusch, Schmeelweg, Schodenbüttlerteil, Süderwisch, Tivoli
Adressen:
1. Stadt Otterndorf
Am Markt 1
21762 Otterndorf
2. Einwohnermeldeamt Otterndorf
Am Markt 1
21762 Otterndorf
3. Ordnungsamt Otterndorf
Am Markt 1
21762 Otterndorf
Gemeinde Otterndorf – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
14:00 - 15:30
- Dienstag: 09:00 - 12:00
14:00 - 15:30
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
14:00 - 15:30
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
14:00 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was sind die typischen Inhalte eines Bebauungsplans?
Ein Bebauungsplan enthält typischerweise:
- Planzeichnung: Graphische Darstellung der Festsetzungen
- Textliche Festsetzungen: Ergänzende Regelungen zur Planzeichnung
- Begründung: Erläuterung der Planungsziele und -inhalte
- Umweltbericht: Darstellung der Umweltauswirkungen der Planung
Typische Festsetzungen umfassen:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl)
- Bauweise (z.B. offene oder geschlossene Bauweise)
- Überbaubare Grundstücksflächen (Baugrenzen, Baulinien)
- Verkehrsflächen
- Grünflächen und Pflanzgebote
- Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.