Es ist Kreisstadt des gleichnamigen Landkreises in Niedersachsen und zählt entsprechend seiner Einwohnerzahl nach dem Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz zu den großen selbständigen Städten. Zugleich ist es nach Wilhelmshaven und Emden die drittgrößte Stadt an der niedersächsischen Nordseeküste sowie das größte deutsche Seeheilbad
Bundesland
Landkreis
Einwohner
48.318 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
27472, 27474, 27476, 27478
Vorwahlen
04721, 04722, 04723, 04724
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Hohelieth, Sderwisch, Hohelieth, Süder-undWesterwisch, Süderwisch
Gemeinde Cuxhaven – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Cuxhaven hat several Bebauungspläne in verschiedenen Phasen der Planung und Veröffentlichung:
- Der Bebauungsplan Nr. 223 „Östlich Mittelteil“ wurde vom Verwaltungsausschuss am 21. November 2024 mit Entwurfsbegründung und Umweltbericht veröffentlicht, um brachgefallene Flächen südlich der Papenstraße neu zu entwickeln und preiswerte Baugrundstücke für junge Familien zu schaffen.
- Der Bebauungsplan Nr. 226 „Anbindung Offshore-Basishafen“ wurde am 13. Juni 2024 veröffentlicht, um Planrecht für die Errichtung einer kommunalen Gewerbestraße und die Anbindung des Offshore-Basishafens an die Bundestraße 73 zu schaffen.
- Der Bebauungsplan Nr. 227 „Kita Lüdingworth“ im vereinfachten Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB) und die 144. Änderung des Flächennutzungsplanes wurden am 29. Februar 2024 beschlossen und sollen in einer frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit erörtert werden.
- Der Bebauungsplan Nr. 139 „Nördlich Lottmann ́s Brücke“ 2. Änderung und Erweiterung wurde am 29. Februar 2024 veröffentlicht, um den Neubau eines Lebensmittelmarktes und Flächen für weitere Gewerbebetriebe zu ermöglichen.
FAQ
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.