Torgau ist eine Große Kreisstadt mit etwa 20.000 Einwohnern und Verwaltungssitz des Landkreises Nordsachsen in Sachsen
                    
                        
                                
                                    Bundesland
                                
                                
                                
                                    Landkreis
                                
                                
Nordsachsen                                
                                
                                    Einwohner
                                
                                
19.625 (31. Dez. 2021)[1]                                
                                
                                    Postleitzahlen
                                
                                
04860, 04861, 04889                                
                                
                                    Vorwahlen
                                
                                
03421, 034221                                
                                
                                    Adresse der Stadtverwaltung
                                
                                
                                
                                    Website
                                
                                
                         
                    
                        Adressen: 
                        
                            1. Stadtverwaltung Torgau  
   Markt 1  
   04860 Torgau  
2. Landratsamt Nordsachsen  
   Schlossstraße 1  
   04860 Torgau  
3. Finanzamt Torgau  
   Am Schloß 1  
   04860 Torgau  
                        
                        
                            
                                Gemeinde Torgau – Öffnungszeiten
                            
                            
                                - Montag: Geschlossen
 
                                - Dienstag: 09:00 - 11:30
    13:00 - 17:00
 
                                - Mittwoch: Geschlossen
 
                                - Donnerstag: 09:00 - 11:30
    13:00 - 15:30
 
                                - Freitag: 09:00 - 12:00
 
                                - Samstag: Geschlossen
 
                                - Sonntag: Geschlossen
 
                            
                         
                        
                    FAQ
                        
                            Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
                            
                                Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
 - Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
 - Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
 - Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
 
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.
 
                             
                         
                        
                            Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
                            
                                Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
 - Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
 - Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
 - Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
 
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
 - Erarbeitung des Änderungsentwurfs
 - Öffentlichkeitsbeteiligung
 - Abwägung der Stellungnahmen
 - Satzungsbeschluss
 - Bekanntmachung
 
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.