Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Torgau

Torgau ist eine Große Kreisstadt mit etwa 20.000 Einwohnern und Verwaltungssitz des Landkreises Nordsachsen in Sachsen
Bundesland
Landkreis
Nordsachsen
Einwohner
19.625 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
04860, 04861, 04889
Vorwahlen
03421, 034221
Adresse der Stadtverwaltung
Markt 1, 04860 Torgau
Markt 1, 04860 Torgau 04860 Sachsen DE
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Torgau
Markt 1
04860 Torgau

2. Landratsamt Nordsachsen
Schlossstraße 1
04860 Torgau

3. Finanzamt Torgau
Am Schloß 1
04860 Torgau
Gemeinde Torgau – Öffnungszeiten
  • Montag: Geschlossen
  • Dienstag: 09:00 - 11:30 13:00 - 17:00
  • Mittwoch: Geschlossen
  • Donnerstag: 09:00 - 11:30 13:00 - 15:30
  • Freitag: 09:00 - 12:00
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen

FAQ

Was ist ein Bebauungsplan?

Ein Bebauungsplan ist ein rechtsverbindliches Dokument der Stadtplanung, das detailliert festlegt, wie Grundstücke in einem bestimmten Gebiet bebaut und genutzt werden dürfen. Er enthält wichtige Informationen wie:

  • Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
  • Maß der baulichen Nutzung (z.B. Höhe und Dichte der Bebauung)
  • Bauweise und überbaubare Grundstücksflächen
  • Verkehrsflächen und Grünflächen

Bebauungspläne sind das zentrale Instrument zur Steuerung der städtebaulichen Entwicklung auf lokaler Ebene und dienen als Grundlage für Baugenehmigungen.

Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?

Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:

  • Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
  • Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
  • Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet

Erlassen wird sie:

  • Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
  • Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
  • Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde

Dauer:

  • Zunächst zwei Jahre
  • Verlängerbar um ein Jahr
  • In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr

Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.