Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Darmstadt

Darmstadt hat etwa 160.000 Einwohner, die Stadtregion (Larger Urban Zone gemäß Eurostat) etwa 431.000 Einwohner. Darmstadt ist nach Frankfurt am Main, Wiesbaden und Kassel die viertgrößte Stadt des Landes Hessen. Darmstadt ist eine kreisfreie Großstadt im Süden Hessens, Verwaltungssitz des Regierungsbezirks Darmstadt und des Landkreises Darmstadt-Dieburg
Bundesland
Regierungsbezirk
Einwohner
159.631 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
64283–64297
Vorwahlen
06151, 06150, 06159
Adresse der Stadtverwaltung
Luisenplatz 5, 64283 Darmstadt
Luisenplatz 5, 64283 Darmstadt 64283 Hessen DE
Website
Ortsteile
Einsiedel, Einsiedel
Gemeinde Darmstadt – Öffnungszeiten
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FAQ

Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?

Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:

  • Dauer: Mindestens ein Monat
  • Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
  • Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
  • Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
  • Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)

Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.

Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?

Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:

  • Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
  • Förmlich aufgehoben wird
  • Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
  • Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)

Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.