Seit der Kreisgebietsreform 2011 gehört sie zwar zum Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, betont aber stets ihre Zugehörigkeit zu Vorpommern. Die Hansestadt Demmin ist eine Kleinstadt im östlichen Zentrum des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Bundesland
Landkreis
Mecklenburgische Seenplatte
Einwohner
10.337 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
17109
Vorwahl
03998
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Demmin
Gemeinde Demmin – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 17:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Bebauungsplan Nr. 18 „Ausbau“ der Stadt Dargun, nicht Demmin, wurde von der Stadtvertretung der Stadt Dargun in der öffentlichen Sitzung am 27.02.2024 beschlossen. Der Plan ist ab dem Tag der Veröffentlichung der Bekanntmachung in der Stadt Dargun, Rathaus/Bauamt, zur Einsicht bereit. Die Satzung tritt mit Ablauf des Erscheinungstages der Bekanntmachung in Kraft.
FAQ
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.