Bis dahin war Demmin schon seit 1818 selbst eine Kreisstadt. Seit der Kreisgebietsreform 2011 gehört sie zwar zum Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, betont aber stets ihre Zugehörigkeit zu Vorpommern
Bundesland
Landkreis
Mecklenburgische Seenplatte
Einwohner
10.337 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
17109
Vorwahl
03998
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Demmin
Gemeinde Demmin – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 17:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Bebauungsplan Nr. 18 „Ausbau“ der Stadt Dargun, nicht Demmin, wurde von der Stadtvertretung der Stadt Dargun in der öffentlichen Sitzung am 27.02.2024 beschlossen. Der Plan ist ab dem Tag der Veröffentlichung der Bekanntmachung in der Stadt Dargun, Rathaus/Bauamt, zur Einsicht bereit. Die Satzung tritt mit Ablauf des Erscheinungstages der Bekanntmachung in Kraft.
FAQ
Was ist ein Bebauungsplan?
Ein Bebauungsplan ist ein rechtsverbindliches Dokument der Stadtplanung, das detailliert festlegt, wie Grundstücke in einem bestimmten Gebiet bebaut und genutzt werden dürfen. Er enthält wichtige Informationen wie:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Höhe und Dichte der Bebauung)
- Bauweise und überbaubare Grundstücksflächen
- Verkehrsflächen und Grünflächen
Bebauungspläne sind das zentrale Instrument zur Steuerung der städtebaulichen Entwicklung auf lokaler Ebene und dienen als Grundlage für Baugenehmigungen.
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.