Sie ist Sitz des Amtes Woldegk, dem weitere sieben Gemeinden angehören. Der Ort ist ein Grundzentrum und liegt rund 25 km südöstlich des Oberzentrums Neubrandenburg. Sie ist Sitz des Amtes Woldegk, dem weitere sieben Gemeinden angehören
Bundesland
Landkreis
Mecklenburgische Seenplatte
Einwohner
4241 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
17348
Vorwahlen
03963, 03964, 03967, 039753, 039859
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadt Woldegk
Markt 1
17337 Woldegk
2. Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
Am Mühlentor 2
17033 Neubrandenburg
3. Einwohnermeldeamt Woldegk
Markt 1
17337 Woldegk
Gemeinde Woldegk – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 17:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.