Sie entstand erst 1970, als die Stadt Rhoden und der Ort Wrexen sowie anschließend weitere umliegende Orte zur neuen Stadt Diemelstadt zusammengefasst wurden
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Waldeck-Frankenberg
Einwohner
5196 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
34474
Vorwahlen
05694, 05641, 05642, 02992
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Gashol, Laubach, Orpethal, Gashol, Laubach, Orpethal
Gemeinde Diemelstadt – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 15:30
- Dienstag: 08:30 - 15:30
- Mittwoch: 08:30 - 15:30
- Donnerstag: 08:30 - 15:30
- Freitag: 08:30 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Diemelstadt plant die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 18 „GI Wrexen“ um die Betriebsflächen der Firma Smurfit Kappa Wrexen Paper & Board zu erweitern und zu optimieren. Dies beinhaltet die Erweiterung von Lagerflächen für Papierballen, die Verlagerung von Kompensationsmaßnahmen und eine Teil-Überbauung des Fließgewässers „Orpe“. Eine neue Stadtstraßenanbindung soll planungsrechtlich gesichert und eine Freihaltefläche für einen Radverkehrsweg integriert werden. Der Flächennutzungsplan wird entsprechend geändert, um die Darstellung von Grünflächen zu gewerblichen Bauflächen zu ändern. Dies dient dem Erhalt und der Schaffung von Arbeitsplätzen sowie der nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung.
FAQ
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.