Sie entstand erst 1970, als die Stadt Rhoden und der Ort Wrexen sowie anschließend weitere umliegende Orte zur neuen Stadt Diemelstadt zusammengefasst wurden
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Waldeck-Frankenberg
Einwohner
5196 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
34474
Vorwahlen
05694, 05641, 05642, 02992
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Gashol, Laubach, Orpethal, Gashol, Laubach, Orpethal
Gemeinde Diemelstadt – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 15:30
- Dienstag: 08:30 - 15:30
- Mittwoch: 08:30 - 15:30
- Donnerstag: 08:30 - 15:30
- Freitag: 08:30 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Diemelstadt plant die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 18 „GI Wrexen“ um die Betriebsflächen der Firma Smurfit Kappa Wrexen Paper & Board zu erweitern und zu optimieren. Dies beinhaltet die Erweiterung von Lagerflächen für Papierballen, die Verlagerung von Kompensationsmaßnahmen und eine Teil-Überbauung des Fließgewässers „Orpe“. Eine neue Stadtstraßenanbindung soll planungsrechtlich gesichert und eine Freihaltefläche für einen Radverkehrsweg integriert werden. Der Flächennutzungsplan wird entsprechend geändert, um die Darstellung von Grünflächen zu gewerblichen Bauflächen zu ändern. Dies dient dem Erhalt und der Schaffung von Arbeitsplätzen sowie der nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung.
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.