Edertal ist eine an der Eder gelegene Gemeinde im nordhessischen Landkreis Waldeck-Frankenberg
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Waldeck-Frankenberg
Einwohner
6211 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
34549
Vorwahlen
05623, 05621
Adresse der Gemeinde
Website
Gemeinde Edertal – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 16:30
- Dienstag: 08:00 - 16:30
- Mittwoch: 08:00 - 16:30
- Donnerstag: 08:00 - 16:30
- Freitag: 08:00 - 15:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Gemeinde Edertal hat einen Vorentwurf für den Bebauungsplan „Urlaubsquartier Edersee“ im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit vorgelegt. Der Plan sieht die Ansiedlung von Ferienhäusern auf einer etwa 1,1 ha großen Fläche westlich des ehemaligen Ederseeheims vor. Es wurden überarbeitete Planungen vorgelegt, die die Einpassung der Bebauung in die topografische Situation und den vorhandenen Baumbestand sicherstellen sollen. Ein städtebaulicher Vertrag soll dauerhaftes Wohnen ausschließen und die Ferienhäuser nur für maximal 50 Tage im Jahr zur Eigennutzung zulassen. Die Obere Naturschutzbehörde hat unter Einhaltung bestimmter Hinweise für die Bauleitplanung das Vorhaben als vertretbar eingestuft.
FAQ
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.