Edertal ist eine an der Eder gelegene Gemeinde im nordhessischen Landkreis Waldeck-Frankenberg
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Waldeck-Frankenberg
Einwohner
6211 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
34549
Vorwahlen
05623, 05621
Adresse der Gemeinde
Website
Gemeinde Edertal – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 16:30
- Dienstag: 08:00 - 16:30
- Mittwoch: 08:00 - 16:30
- Donnerstag: 08:00 - 16:30
- Freitag: 08:00 - 15:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Gemeinde Edertal hat einen Vorentwurf für den Bebauungsplan „Urlaubsquartier Edersee“ im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit vorgelegt. Der Plan sieht die Ansiedlung von Ferienhäusern auf einer etwa 1,1 ha großen Fläche westlich des ehemaligen Ederseeheims vor. Es wurden überarbeitete Planungen vorgelegt, die die Einpassung der Bebauung in die topografische Situation und den vorhandenen Baumbestand sicherstellen sollen. Ein städtebaulicher Vertrag soll dauerhaftes Wohnen ausschließen und die Ferienhäuser nur für maximal 50 Tage im Jahr zur Eigennutzung zulassen. Die Obere Naturschutzbehörde hat unter Einhaltung bestimmter Hinweise für die Bauleitplanung das Vorhaben als vertretbar eingestuft.
FAQ
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.