Dietenheim ist eine Stadt am südöstlichen Rand des Alb-Donau-Kreises in Baden-Württemberg.
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Alb-Donau-Kreis
Einwohner
6859 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
89165
Vorwahl
07347
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Gerthof, NeuhauserHof, Gerthof, NeuhauserHof
Gemeinde Dietenheim – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 15:30
- Dienstag: 09:00 - 15:30
- Mittwoch: 09:00 - 15:30
- Donnerstag: 09:00 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Dietenheim werden 25 neue Bauplätze im Baugebiet Nesselbosch II geschaffen, die zwischen 470 und 607 Quadratmeter groß sind. Die Stadtverwaltung hat erstmals eine Mindestgröße für die Wohnfläche festgelegt, die unter 98 Quadratmeter nicht fallen darf. Dies soll einen ausufernden Flächenverbrauch verhindern und Tiny-Häuser auf diesen Grundstücken vermeiden.
Zudem gibt es Änderungen im Flächennutzungsplan, wie in der Gemeinde Illerrieden, die zum Gemeindeverwaltungsverband Dietenheim gehört, wo flächenneutrale Tausche von Wohnbauflächen und landwirtschaftlichen Flächen durchgeführt werden.
FAQ
Was ist ein qualifizierter Bebauungsplan?
Ein qualifizierter Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der mindestens folgende Festsetzungen enthält:
- Art der baulichen Nutzung
- Maß der baulichen Nutzung
- Überbaubare Grundstücksflächen
- Örtliche Verkehrsflächen
Qualifizierte Bebauungspläne ermöglichen:
- Eine detaillierte Steuerung der städtebaulichen Entwicklung
- Die Beurteilung von Bauvorhaben direkt auf Grundlage des Plans
- Einen vereinfachten Genehmigungsprozess für Bauvorhaben
Sie bieten ein hohes Maß an Planungssicherheit für Gemeinden und Bauherren.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.