Dietenheim ist eine Stadt am südöstlichen Rand des Alb-Donau-Kreises in Baden-Württemberg.
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Alb-Donau-Kreis
Einwohner
6859 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
89165
Vorwahl
07347
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Gerthof, NeuhauserHof, Gerthof, NeuhauserHof
Gemeinde Dietenheim – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 15:30
- Dienstag: 09:00 - 15:30
- Mittwoch: 09:00 - 15:30
- Donnerstag: 09:00 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Dietenheim werden 25 neue Bauplätze im Baugebiet Nesselbosch II geschaffen, die zwischen 470 und 607 Quadratmeter groß sind. Die Stadtverwaltung hat erstmals eine Mindestgröße für die Wohnfläche festgelegt, die unter 98 Quadratmeter nicht fallen darf. Dies soll einen ausufernden Flächenverbrauch verhindern und Tiny-Häuser auf diesen Grundstücken vermeiden.
Zudem gibt es Änderungen im Flächennutzungsplan, wie in der Gemeinde Illerrieden, die zum Gemeindeverwaltungsverband Dietenheim gehört, wo flächenneutrale Tausche von Wohnbauflächen und landwirtschaftlichen Flächen durchgeführt werden.
FAQ
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.