Dietenheim ist eine Stadt am südöstlichen Rand des Alb-Donau-Kreises in Baden-Württemberg.
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Alb-Donau-Kreis
Einwohner
6859 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
89165
Vorwahl
07347
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Gerthof, NeuhauserHof, Gerthof, NeuhauserHof
Gemeinde Dietenheim – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 15:30
- Dienstag: 09:00 - 15:30
- Mittwoch: 09:00 - 15:30
- Donnerstag: 09:00 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Dietenheim werden 25 neue Bauplätze im Baugebiet Nesselbosch II geschaffen, die zwischen 470 und 607 Quadratmeter groß sind. Die Stadtverwaltung hat erstmals eine Mindestgröße für die Wohnfläche festgelegt, die unter 98 Quadratmeter nicht fallen darf. Dies soll einen ausufernden Flächenverbrauch verhindern und Tiny-Häuser auf diesen Grundstücken vermeiden.
Zudem gibt es Änderungen im Flächennutzungsplan, wie in der Gemeinde Illerrieden, die zum Gemeindeverwaltungsverband Dietenheim gehört, wo flächenneutrale Tausche von Wohnbauflächen und landwirtschaftlichen Flächen durchgeführt werden.
FAQ
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.