Dippoldiswalde (umgangssprachlich Dipps) ist eine Große Kreisstadt im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge in Sachsen
Bundesland
Landkreis
Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Einwohner
14.096 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
01744
Vorwahlen
03504, 035052
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Dippoldiswalde – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 11:30
- Dienstag: 09:00 - 11:30
13:00 - 17:30
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 11:30
- Freitag: Geschlossen
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Dippoldiswalde betreffen den EDEKA-Markt und die damit verbundenen Planungen. Der Baustart für den EDEKA-Markt wurde nach langen Verzögerungen, teilweise durch Corona bedingt, im April 2021 angekündigt. Der Stadtrat hatte den endgültigen Bebauungsplan zu diesem Zeitpunkt zu genehmigen, und nach den Genehmigungen sollten die Abrissarbeiten des alten Autohauses und der Bau des Marktes beginnen, mit der Zielsetzung, den Markt noch im selben Jahr zu eröffnen.
Es gibt keine aktuellen Nachrichten, die spezifisch neue Entwicklungen zum Bebauungsplan in Dippoldiswalde nach 2021 berichten.
FAQ
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.