Die Stadt ist zentral im Osterzgebirge gelegen und befindet sich etwa 20 Kilometer südlich von Dresden auf halbem Weg zwischen der Grenze zu Tschechien und der Landeshauptstadt
Bundesland
Landkreis
Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Einwohner
14.096 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
01744
Vorwahlen
03504, 035052
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Dippoldiswalde – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 11:30
- Dienstag: 09:00 - 11:30
13:00 - 17:30
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 11:30
- Freitag: Geschlossen
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Dippoldiswalde betreffen den EDEKA-Markt und die damit verbundenen Planungen. Der Baustart für den EDEKA-Markt wurde nach langen Verzögerungen, teilweise durch Corona bedingt, im April 2021 angekündigt. Der Stadtrat hatte den endgültigen Bebauungsplan zu diesem Zeitpunkt zu genehmigen, und nach den Genehmigungen sollten die Abrissarbeiten des alten Autohauses und der Bau des Marktes beginnen, mit der Zielsetzung, den Markt noch im selben Jahr zu eröffnen.
Es gibt keine aktuellen Nachrichten, die spezifisch neue Entwicklungen zum Bebauungsplan in Dippoldiswalde nach 2021 berichten.
FAQ
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.