Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

Wohnungsnummer oder Angaben zur Wohnung oder Eigentümer falls bekannt

Zusätzlicher Auszug (löschen)

Sonderpreis:
Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

Zusätzlicher Auszug (löschen)

Sonderpreis:
Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.
Grundbuchauszüge, etc. zu anderen Orten können Sie nach Abschluss dieser Bestellung zum Sonderpreis hinzufügen

Ich bestelle hiermit

Berechtigtes Interesse angeben

Eigentümerdaten

Bestelldetails

Ihre Daten (Besteller)

Falls die Daten digital verfügbar sind, erfolgt die Zusendung per EMail, ansonsten per Post an diese Adresse

Zahlungsart wählen

Die Gesamtkosten betragen: 0,00

Bebauungsplan24 Ditzingen

Nach Ludwigsburg, Bietigheim-Bissingen, Kornwestheim, Vaihingen an der Enz und Remseck am Neckar ist Ditzingen die sechstgrößte Stadt des Landkreises Ludwigsburg und gehört zum Mittelbereich Stuttgart mit dem gleichnamigen Oberzentrum. April 1966 die Stadtrechte und ist seit dem 1
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
24.803 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
71254
Vorwahlen
07156, 07152
Adresse der Stadtverwaltung
Am Laien 1, 71254 Ditzingen
Am Laien 1, 71254 Ditzingen 71254 Baden-Württemberg DE
Website
Ortsteile
Ferbermhle, Lerchenhöfe, Maurenerberg, OberesGlemstal, ™lberg, Rohrsperg, Steinröhre, Tonmhle, Zechlesmhle, Ferbermühle, Lerchenhöfe, Maurenerberg, OberesGlemstal, Ölberg, Rohrsperg, Steinröhre, Tonmühle, Zechlesmühle
Gemeinde Ditzingen – Öffnungszeiten
  • Montag: 08:00 - 12:00
  • Dienstag: 08:00 - 12:00
  • Mittwoch: 08:00 - 12:00
  • Donnerstag: 08:00 - 12:00
  • Freitag: 08:00 - 12:00
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen
Die Erschließung des Baugebiets "Ob dem Korntaler Weg" in Ditzingen erfolgt seit dem 18.03.2024 durch den Erschließungsträger STEG aus Stuttgart. Die Fertigstellung der Erschließungsanlagen ist für Anfang 2026 geplant. Der Bebauungsplan erlangte Rechtskraft mit Veröffentlichung im Ditzinger Anzeiger am 08.12.2022. Die Stadt Ditzingen wird die städtischen Bauplätze frühestens Ende 2025 vermarkten, wobei die Vergabe nach den vom Gemeinderat am 17. Oktober 2023 beschlossenen Bauplatzvergaberichtlinien erfolgt. Interessenten können sich über die Plattform www.baupilot.com bewerben, die jedoch erst 2025 freigeschaltet wird.

FAQ

Worin unterscheiden sich Bebauungsplan und Flächennutzungsplan?

Die Hauptunterschiede zwischen Bebauungsplan und Flächennutzungsplan sind:

  • Detaillierungsgrad:
    Bebauungsplan: Sehr detailliert, regelt konkrete Bebauung einzelner Grundstücke
    Flächennutzungsplan: Grobe Richtlinien für größere Gebiete
  • Rechtliche Verbindlichkeit:
    Bebauungsplan: Rechtsverbindlich für Bürger und Verwaltung
    Flächennutzungsplan: Nur innerhalb der Verwaltung bindend
  • Maßstab:
    Bebauungsplan: Meist 1:1000 oder 1:500
    Flächennutzungsplan: Meist 1:10000 oder 1:5000
  • Geltungsbereich:
    Bebauungsplan: Begrenztes Gebiet
    Flächennutzungsplan: Gesamtes Gemeindegebiet

Kann ein Bebauungsplan geändert werden?

Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:

  • Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
  • Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
  • Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
  • Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten

Das Änderungsverfahren umfasst:

  1. Aufstellungsbeschluss
  2. Erarbeitung des Änderungsentwurfs
  3. Öffentlichkeitsbeteiligung
  4. Abwägung der Stellungnahmen
  5. Satzungsbeschluss
  6. Bekanntmachung

In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.