Ditzingen ist eine im Bundesland Baden-Württemberg zentral gelegene Stadt, die an den Nordwesten Stuttgarts grenzt. April 1966 die Stadtrechte und ist seit dem 1
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
24.803 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
71254
Vorwahlen
07156, 07152
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Ferbermhle, Lerchenhöfe, Maurenerberg, OberesGlemstal, ™lberg, Rohrsperg, Steinröhre, Tonmhle, Zechlesmhle, Ferbermühle, Lerchenhöfe, Maurenerberg, OberesGlemstal, Ölberg, Rohrsperg, Steinröhre, Tonmühle, Zechlesmühle
Gemeinde Ditzingen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Erschließung des Baugebiets "Ob dem Korntaler Weg" in Ditzingen erfolgt seit dem 18.03.2024 durch den Erschließungsträger STEG aus Stuttgart. Die Fertigstellung der Erschließungsanlagen ist für Anfang 2026 geplant. Der Bebauungsplan erlangte Rechtskraft mit Veröffentlichung im Ditzinger Anzeiger am 08.12.2022. Die Stadt Ditzingen wird die städtischen Bauplätze frühestens Ende 2025 vermarkten, wobei die Vergabe nach den vom Gemeinderat am 17. Oktober 2023 beschlossenen Bauplatzvergaberichtlinien erfolgt. Interessenten können sich über die Plattform www.baupilot.com bewerben, die jedoch erst 2025 freigeschaltet wird.
FAQ
Was ist ein qualifizierter Bebauungsplan?
Ein qualifizierter Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der mindestens folgende Festsetzungen enthält:
- Art der baulichen Nutzung
- Maß der baulichen Nutzung
- Überbaubare Grundstücksflächen
- Örtliche Verkehrsflächen
Qualifizierte Bebauungspläne ermöglichen:
- Eine detaillierte Steuerung der städtebaulichen Entwicklung
- Die Beurteilung von Bauvorhaben direkt auf Grundlage des Plans
- Einen vereinfachten Genehmigungsprozess für Bauvorhaben
Sie bieten ein hohes Maß an Planungssicherheit für Gemeinden und Bauherren.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.