Die Gemeinde Ditzingen erhielt am 26. Nach Ludwigsburg, Bietigheim-Bissingen, Kornwestheim, Vaihingen an der Enz und Remseck am Neckar ist Ditzingen die sechstgrößte Stadt des Landkreises Ludwigsburg und gehört zum Mittelbereich Stuttgart mit dem gleichnamigen Oberzentrum
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
24.803 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
71254
Vorwahlen
07156, 07152
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Ferbermhle, Lerchenhöfe, Maurenerberg, OberesGlemstal, ™lberg, Rohrsperg, Steinröhre, Tonmhle, Zechlesmhle, Ferbermühle, Lerchenhöfe, Maurenerberg, OberesGlemstal, Ölberg, Rohrsperg, Steinröhre, Tonmühle, Zechlesmühle
Gemeinde Ditzingen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Erschließung des Baugebiets "Ob dem Korntaler Weg" in Ditzingen erfolgt seit dem 18.03.2024 durch den Erschließungsträger STEG aus Stuttgart. Die Fertigstellung der Erschließungsanlagen ist für Anfang 2026 geplant. Der Bebauungsplan erlangte Rechtskraft mit Veröffentlichung im Ditzinger Anzeiger am 08.12.2022. Die Stadt Ditzingen wird die städtischen Bauplätze frühestens Ende 2025 vermarkten, wobei die Vergabe nach den vom Gemeinderat am 17. Oktober 2023 beschlossenen Bauplatzvergaberichtlinien erfolgt. Interessenten können sich über die Plattform www.baupilot.com bewerben, die jedoch erst 2025 freigeschaltet wird.
FAQ
Was sind die typischen Darstellungen in einem Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan enthält typischerweise folgende Darstellungen:
- Wohnbauflächen
- Gemischte Bauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Sonderbauflächen (z.B. Einkaufszentren, Hochschulen)
- Grünflächen
- Waldflächen
- Landwirtschaftliche Flächen
- Verkehrsflächen
- Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
- Wasserflächen
- Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
Diese Darstellungen geben einen Überblick über die geplante Nutzung des gesamten Gemeindegebiets.
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung