Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Doberlug-Kirchhain

Sie entstand 1950 durch die Zusammenlegung der benachbarten Kleinstädte Doberlug (bis 1937 Dobrilugk) und Kirchhain
Bundesland
Landkreis
Elbe-Elster
Einwohner
8633 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
03253
Vorwahlen
035322, 035327
Adresse der Stadtverwaltung
Am Markt 8, 03253 Doberlug-Kirchhain
Am Markt 8, 03253 Doberlug-Kirchhain 03253 Brandenburg DE
Website
Gemeinde Doberlug-Kirchhain – Öffnungszeiten
  • Montag: 09:00 - 12:00
  • Dienstag: 13:00 - 16:30
  • Mittwoch: Geschlossen
  • Donnerstag: 09:00 - 12:00
  • Freitag: 09:00 - 12:00
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen
In Doberlug-Kirchhain gibt es aktuell Pläne für die Änderung des Flächennutzungsplans, insbesondere für die Errichtung von Solarkraftwerken und Photovoltaikanlagen. Der Amtsausschuss des Amtes Kleine Elster hat die Aufstellung der 21. und 23. Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für diese Projekte zu schaffen. Diese Änderungen betreffen die Gebiete „Gewerbegebiet Flugplatz“ in Lichterfeld-Schacksdorf und den „Solarpark Finsterwalde/Schacksdorf – Flugplatz Schacksdorf“ und zielen auf eine effiziente Nutzung verfügbarer Flächen für erneuerbare Energien sowie den Schutz und die Entwicklung wertvoller Lebens- und Naturräume ab.

FAQ

Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?

Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:

  • GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
  • GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen

Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.

Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?

Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:

  • Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
  • Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
  • Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet

Erlassen wird sie:

  • Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
  • Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
  • Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde

Dauer:

  • Zunächst zwei Jahre
  • Verlängerbar um ein Jahr
  • In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr

Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.