Doberlug-Kirchhain (niedersorbisch Dobrjoług-Góstkow) ist eine Doppelstadt im Süden von Brandenburg im Landkreis Elbe-Elster
Bundesland
Brandenburg
Landkreis
Elbe-Elster
Einwohner
8633 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
03253
Vorwahlen
035322, 035327
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00
Dienstag: 13:00 - 16:30
Mittwoch: Geschlossen
Donnerstag: 09:00 - 12:00
Freitag: 09:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
In Doberlug-Kirchhain gibt es aktuell Pläne für die Änderung des Flächennutzungsplans, insbesondere für die Errichtung von Solarkraftwerken und Photovoltaikanlagen. Der Amtsausschuss des Amtes Kleine Elster hat die Aufstellung der 21. und 23. Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für diese Projekte zu schaffen. Diese Änderungen betreffen die Gebiete „Gewerbegebiet Flugplatz“ in Lichterfeld-Schacksdorf und den „Solarpark Finsterwalde/Schacksdorf – Flugplatz Schacksdorf“ und zielen auf eine effiziente Nutzung verfügbarer Flächen für erneuerbare Energien sowie den Schutz und die Entwicklung wertvoller Lebens- und Naturräume ab.
FAQ
Welche Rolle spielt der Flächennutzungsplan in der Stadtplanung?
Der Flächennutzungsplan (FNP) spielt eine zentrale Rolle in der Stadtplanung:
- Leitbild: Er stellt das städtebauliche Entwicklungskonzept für die Gesamtgemeinde dar.
- Koordination: Koordiniert verschiedene Nutzungsansprüche an den Boden.
- Vorbereitung: Bildet die Grundlage für detailliertere Bebauungspläne.
- Langfristigkeit: Plant die Entwicklung für 10-15 Jahre voraus.
- Abstimmung: Fördert die Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden.
- Bürgerbeteiligung: Ermöglicht frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit.
Der FNP ist ein wichtiges Instrument für eine nachhaltige und geordnete Stadtentwicklung.
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.