Doberlug-Kirchhain (niedersorbisch Dobrjoług-Góstkow) ist eine Doppelstadt im Süden von Brandenburg im Landkreis Elbe-Elster
Bundesland
Landkreis
Elbe-Elster
Einwohner
8633 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
03253
Vorwahlen
035322, 035327
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Doberlug-Kirchhain – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 13:00 - 16:30
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Doberlug-Kirchhain gibt es aktuell Pläne für die Änderung des Flächennutzungsplans, insbesondere für die Errichtung von Solarkraftwerken und Photovoltaikanlagen. Der Amtsausschuss des Amtes Kleine Elster hat die Aufstellung der 21. und 23. Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für diese Projekte zu schaffen. Diese Änderungen betreffen die Gebiete „Gewerbegebiet Flugplatz“ in Lichterfeld-Schacksdorf und den „Solarpark Finsterwalde/Schacksdorf – Flugplatz Schacksdorf“ und zielen auf eine effiziente Nutzung verfügbarer Flächen für erneuerbare Energien sowie den Schutz und die Entwicklung wertvoller Lebens- und Naturräume ab.
FAQ
Was ist ein einfacher Bebauungsplan?
Ein einfacher Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der nicht alle Mindestfestsetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans enthält. Charakteristika sind:
- Er regelt nur einzelne Aspekte der städtebaulichen Ordnung.
- Fehlende Festsetzungen werden nach § 34 oder § 35 BauGB beurteilt.
- Er wird oft in bereits bebauten Gebieten eingesetzt, um bestehende Strukturen zu erhalten oder behutsam weiterzuentwickeln.
Einfache Bebauungspläne bieten mehr Flexibilität, erfordern aber eine sorgfältigere Prüfung bei Bauanträgen.
Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?
Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:
- GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
- GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen
Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.