Ahrensfelde ist eine amtsfreie Gemeinde im äußersten Süden des Landkreises Barnim in Brandenburg, die vom Berliner Ring durchquert wird
Bundesland
Landkreis
Barnim
Einwohner
14.011 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
16356
Vorwahlen
030, 03338, 033394
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Ahrensburgerredder, BraunerHirsch, Dänenteich, Ahrensburgerredder, BraunerHirsch, Dänenteich
Gemeinde Ahrensfelde – Öffnungszeiten
- Montag: Geschlossen
- Dienstag: 09:00 - 12:00
14:00 - 17:00
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Im Ortsteil Eiche in Ahrensfelde wurde der Entwurf des Bebauungsplans „Wohnen am Mühlenberg“ von der Gemeindevertretung beschlossen, um neue Häuser und die langfristige Erhaltung des dortigen Gewerbes zu ermöglichen.
- An der Ahrensfelder Chaussee in Berlin-Lichtenberg wird ein neues Wohngebiet mit etwa 130 Wohneinheiten und ergänzenden Nutzungen in den Erdgeschosszonen entwickelt, einschließlich eines Nahversorgers und gewerblich nutzbarer Flächen.
- An der Lindenberger Straße in Ahrensfelde soll ein neues Wohngebiet entstehen, trotz Bedenken der Bevölkerung; ein Stadtplaner hat Vorschläge erarbeitet, um den dörflichen Charakter zu bewahren.
FAQ
Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?
Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:
- GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
- GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen
Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.