Dornstetten ist eine baden-württembergische Kleinstadt im Landkreis Freudenstadt in der Region Nordschwarzwald, rund sieben Kilometer östlich der Kreisstadt Freudenstadt.
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
8112 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
72280
Vorwahl
07443
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Lattenberg, Lattenberg
Gemeinde Dornstetten – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
- Bebauungsplan "Heizzentrale" in Dornstetten: Vorentwurfsbeschluss und Beschluss über die frühzeitige Beteiligung am 06.08.2024.
- Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan "Heizzentrale" am 14.05.2024.
- Bebauungsplan "Waldkindergarten Hallwangen": Beratung über die eingegangenen Stellungnahmen, Entwurfsbeschluss und Auslegungsbeschluss am 06.08.2024.
FAQ
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.