Dornstetten ist eine baden-württembergische Kleinstadt im Landkreis Freudenstadt in der Region Nordschwarzwald, rund sieben Kilometer östlich der Kreisstadt Freudenstadt.
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
8112 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
72280
Vorwahl
07443
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Lattenberg, Lattenberg
Gemeinde Dornstetten – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
- Bebauungsplan "Heizzentrale" in Dornstetten: Vorentwurfsbeschluss und Beschluss über die frühzeitige Beteiligung am 06.08.2024.
- Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan "Heizzentrale" am 14.05.2024.
- Bebauungsplan "Waldkindergarten Hallwangen": Beratung über die eingegangenen Stellungnahmen, Entwurfsbeschluss und Auslegungsbeschluss am 06.08.2024.
FAQ
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.