Dornstetten ist eine baden-württembergische Kleinstadt im Landkreis Freudenstadt in der Region Nordschwarzwald, rund sieben Kilometer östlich der Kreisstadt Freudenstadt.
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
8112 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
72280
Vorwahl
07443
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Lattenberg, Lattenberg
Gemeinde Dornstetten – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
- Bebauungsplan "Heizzentrale" in Dornstetten: Vorentwurfsbeschluss und Beschluss über die frühzeitige Beteiligung am 06.08.2024.
- Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan "Heizzentrale" am 14.05.2024.
- Bebauungsplan "Waldkindergarten Hallwangen": Beratung über die eingegangenen Stellungnahmen, Entwurfsbeschluss und Auslegungsbeschluss am 06.08.2024.
FAQ
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.