Alpirsbach ( Aussprache?/i) ist eine Stadt im Landkreis Freudenstadt in Baden-Württemberg
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
6198 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
72275
Vorwahl
07444
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Ehlenbogen, Grezenbhlhof, Oberehlenbogen, Ehlenbogen, Grezenbühlhof, Oberehlenbogen
Gemeinde Alpirsbach – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
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- Freitag:
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- Sonntag:
Der Gemeinderat der Stadt Alpirsbach hat den Bebauungsplanvorentwurf für das Gewerbegebiet "Grundegert II - 2. Erweiterung" in Peterzell gebilligt. Das Plangebiet liegt am nördlichen Siedlungsrand von Peterzell und umfasst eine Gesamtfläche von 3,17 Hektar. Die Beteiligung der Öffentlichkeit und die Anhörung der Behörden sollen in Form einer Planauflage durchgeführt werden.
Zudem wurde der Abbruch der Bestandsgebäude auf dem Hetalareal beschlossen, um den Neubau eines Feuerwehrhauses zu ermöglichen. Die Abbrucharbeiten sollen bis Ende April 2025 abgeschlossen sein, und der Baubeginn des Feuerwehrhauses ist für Mai 2025 geplant, nach Erteilung der Baugenehmigung. Die Gesamtfinanzierung des Feuerwehrhauses in Höhe von 7,2 Millionen Euro ist durch Zuschüsse und Haushaltsmittel gesichert.
FAQ
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.