Alpirsbach ( Aussprache?/i) ist eine Stadt im Landkreis Freudenstadt in Baden-Württemberg
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
6198 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
72275
Vorwahl
07444
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Ehlenbogen, Grezenbhlhof, Oberehlenbogen, Ehlenbogen, Grezenbühlhof, Oberehlenbogen
Gemeinde Alpirsbach – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
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Der Gemeinderat der Stadt Alpirsbach hat den Bebauungsplanvorentwurf für das Gewerbegebiet "Grundegert II - 2. Erweiterung" in Peterzell gebilligt. Das Plangebiet liegt am nördlichen Siedlungsrand von Peterzell und umfasst eine Gesamtfläche von 3,17 Hektar. Die Beteiligung der Öffentlichkeit und die Anhörung der Behörden sollen in Form einer Planauflage durchgeführt werden.
Zudem wurde der Abbruch der Bestandsgebäude auf dem Hetalareal beschlossen, um den Neubau eines Feuerwehrhauses zu ermöglichen. Die Abbrucharbeiten sollen bis Ende April 2025 abgeschlossen sein, und der Baubeginn des Feuerwehrhauses ist für Mai 2025 geplant, nach Erteilung der Baugenehmigung. Die Gesamtfinanzierung des Feuerwehrhauses in Höhe von 7,2 Millionen Euro ist durch Zuschüsse und Haushaltsmittel gesichert.
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.