Alpirsbach ( Aussprache?/i) ist eine Stadt im Landkreis Freudenstadt in Baden-Württemberg
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
6198 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
72275
Vorwahl
07444
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Ehlenbogen, Grezenbhlhof, Oberehlenbogen, Ehlenbogen, Grezenbühlhof, Oberehlenbogen
Gemeinde Alpirsbach – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
Der Gemeinderat der Stadt Alpirsbach hat den Bebauungsplanvorentwurf für das Gewerbegebiet "Grundegert II - 2. Erweiterung" in Peterzell gebilligt. Das Plangebiet liegt am nördlichen Siedlungsrand von Peterzell und umfasst eine Gesamtfläche von 3,17 Hektar. Die Beteiligung der Öffentlichkeit und die Anhörung der Behörden sollen in Form einer Planauflage durchgeführt werden.
Zudem wurde der Abbruch der Bestandsgebäude auf dem Hetalareal beschlossen, um den Neubau eines Feuerwehrhauses zu ermöglichen. Die Abbrucharbeiten sollen bis Ende April 2025 abgeschlossen sein, und der Baubeginn des Feuerwehrhauses ist für Mai 2025 geplant, nach Erteilung der Baugenehmigung. Die Gesamtfinanzierung des Feuerwehrhauses in Höhe von 7,2 Millionen Euro ist durch Zuschüsse und Haushaltsmittel gesichert.
FAQ
Was bedeuten die verschiedenen Farben in einem Bebauungsplan?
Die Farben in einem Bebauungsplan haben eine standardisierte Bedeutung gemäß der Planzeichenverordnung:
- Gelb: Wohnbauflächen
- Orange: Gemischte Bauflächen
- Lila: Gewerbliche Bauflächen
- Grau: Sonderbauflächen
- Hellrot: Straßenverkehrsflächen
- Hellgrün: Öffentliche Grünflächen
- Dunkelgrün: Private Grünflächen
- Blau: Wasserflächen
- Braun: Flächen für die Landwirtschaft
- Dunkelgrün mit Baumdarstellung: Waldflächen
Diese Farbgebung erleichtert das schnelle Erfassen der geplanten Nutzungen. Zusätzlich werden oft Schraffuren oder Symbole verwendet, um weitere Details zu kennzeichnen.
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.